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Siebnach
24.06.2021

Streit ums Töpfespülen zwischen Asylbewerbern endete blutig

Wegen Mordversuchs war ein 22-Jähriger angeklagt, der in der Asylbewerberunterkunft mit einem Messer auf einen Mitbewohner losgegangen war.
Foto: Alf Geiger

Plus 22-Jähriger ging mit einem Messer auf einen Mitbewohner los. Warum er statt wegen versuchten Mordes „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.

Wollte er den 29-Jährigen wirklich umbringen? Zumindest hatte das der 22-jährige Angeklagte in seiner ersten Vernehmung ausgesagt. Er habe in einem bösen Traum gesehen, dass ihn sein Mitbewohner töten will. Dem habe er zuvorkommen wollen und stach deshalb im Morgengrauen des 31. August 2020 mit einem Küchenmesser auf seinen Mitbewohner in der Asylbewerberunterkunft ein.

Der Prozess gegen den 22-Jährigen zog sich über fünf Verhandlungstage

Weil sich genau aus dieser Aussage der Verdacht ableiten ließ, dass der Angeklagte diese Tat geplant und vorsätzlich zugestochen haben könnte, klagte die Staatsanwaltschaft den 22-Jährigen mit gambischer Herkunft wegen Mordverdachts an. Doch davon blieb nach einem zähen und langwierigen Prozess mit immerhin fünf langen Verhandlungstagen vor der Strafkammer des Landgerichts Memmingen unter Vorsitz von Richter Christian Liebhart wenig übrig.

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