Unterallgäuer Landrat Eder darf fast alle Nebeneinkünfte behalten
Plus Eigentlich gibt es für die Hinzuverdienste des Landrats eine Obergrenze. Eder darf sie jetzt aber überschreiten und das Geld behalten. Das finden nicht alle Kreisräte gut.
Selbst innerhalb der Kreistagsfraktionen gab es unterschiedliche Meinungen: Soll Landrat Alex Eder seine Nebeneinkünfte behalten dürfen oder den Betrag, der die eigentliche Höchstgrenze übersteigt, an den Landkreis abführen? Zwar geht es nicht um enorme Summen, in den Augen mancher Befürworter und Kritiker aber ums Prinzip.
Konkret mussten die Kreisrätinnen und Kreisräte entscheiden, ob Eder die Nebeneinkünfte aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender des Landkreiswohnungsbau Unterallgäu GmbH und als Aufsichtsrat der Klinikverbund Allgäu gGmbH in voller Höhe behalten darf. Denn für die Nebeneinkünfte des Landrats gibt es eine Höchstgrenze von exakt 9965,30 Euro.
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