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  3. Bad Wörishofen: Urteil: Mit gezücktem Messer vor der Polizeiwache

Bad Wörishofen
25.01.2019

Urteil: Mit gezücktem Messer vor der Polizeiwache

Die Justiz hatte über die Folgen einer versuchten Gefangenenbefreiung aus dem Polizeigewahrsam in Bad Wörishofen zu entscheiden.
Foto: Kaya

Ein junger Mann versucht, eine Verwandte aus dem Polizeigewahrsam zu befreien. Nun stand er dafür vor Gericht.

Immer wieder waren es exzessiver Alkoholkonsum und Drogen, die einen Heranwachsenden in den vergangenen Jahren ausrasten ließen. Diesmal stand der junge Mann vor dem Jugendschöffengericht, weil er im Vollrausch versucht hatte, bewaffnet eine Verwandte aus dem Gewahrsam der Polizei in Bad Wörishofen zu befreien.

Die junge Frau war wegen Suizidgefahr von den Beamten mitgenommen worden, um Schlimmeres zu verhindern. Der Vorwurf der Staatsanwältin lautete auf „versuchte Gefangenenbefreiung sowie Beleidigung der Polizisten“.

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.01.2019

"Vor Gericht wurde deutlich, dass der junge Mann vor fünf Jahren erstmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Wie ein roter Faden zog sich bei dem angesammelten Vorstrafenregister das Problem Alkohol und Drogen."
Dem Problem Alkohol und Drogen hätte man dann auch schon früher mit einer "kontrollierteren Umgebung" sprich keiner Aussetzung auf Bewährung entgegenwirken können.
Was mir abgeht in dem Bericht: Wie alt ist der "junge Mann" denn eigentlich? Fünf Jahre Vorstrafenregister, also mindestens 19, dazu jetzt fast ein Jahr seit dem letzten Vorfall, also 20. Und warum wird man als mindestens 20-jähriger vom Richter geduzt? „Du bist Alkoholiker und du weißt es.“