Urteil: Mit gezücktem Messer vor der Polizeiwache
Ein junger Mann versucht, eine Verwandte aus dem Polizeigewahrsam zu befreien. Nun stand er dafür vor Gericht.
Immer wieder waren es exzessiver Alkoholkonsum und Drogen, die einen Heranwachsenden in den vergangenen Jahren ausrasten ließen. Diesmal stand der junge Mann vor dem Jugendschöffengericht, weil er im Vollrausch versucht hatte, bewaffnet eine Verwandte aus dem Gewahrsam der Polizei in Bad Wörishofen zu befreien.
Die junge Frau war wegen Suizidgefahr von den Beamten mitgenommen worden, um Schlimmeres zu verhindern. Der Vorwurf der Staatsanwältin lautete auf „versuchte Gefangenenbefreiung sowie Beleidigung der Polizisten“.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
"Vor Gericht wurde deutlich, dass der junge Mann vor fünf Jahren erstmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Wie ein roter Faden zog sich bei dem angesammelten Vorstrafenregister das Problem Alkohol und Drogen."
Dem Problem Alkohol und Drogen hätte man dann auch schon früher mit einer "kontrollierteren Umgebung" sprich keiner Aussetzung auf Bewährung entgegenwirken können.
Was mir abgeht in dem Bericht: Wie alt ist der "junge Mann" denn eigentlich? Fünf Jahre Vorstrafenregister, also mindestens 19, dazu jetzt fast ein Jahr seit dem letzten Vorfall, also 20. Und warum wird man als mindestens 20-jähriger vom Richter geduzt? „Du bist Alkoholiker und du weißt es.“