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Memmingen: Erpressung, Schläge und Beleidigungen bringen Trio vor Gericht

Memmingen

Erpressung, Schläge und Beleidigungen bringen Trio vor Gericht

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    Vor dem Memminger Landgericht muss sich derzeit ein Trio aus dem Unterallgäu verantworten, dem eine ganze Reihe von Vergehen zur Last gelegt wird.
    Vor dem Memminger Landgericht muss sich derzeit ein Trio aus dem Unterallgäu verantworten, dem eine ganze Reihe von Vergehen zur Last gelegt wird. Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

    Gleich wegen mehrerer Delikte muss sich ein Trio aus dem Unterallgäu derzeit vor dem Memminger Landgericht verantworten: Es geht um räuberische Erpressung, körperliche Misshandlung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Fast eine halbe Stunde dauerte es, bis die Staatsanwältin am ersten Verhandlungstag die Anklageschrift verlesen hatte. Allein die Schimpftirade, mit der die Angeklagte bei ihrer Festnahme die Polizeibeamten bedacht hat, füllt zwei Seiten. 

    Sie und ihr mitangeklagter Lebensgefährte sollen unter anderem versucht haben, Bekannte zu erpressen. Sie drohten ihnen, ihre Arbeitgeber zu informieren, dass sie Betäubungsmittel besitzen oder konsumieren. Außerdem wird ihnen vorgeworfen, zusammen mit dem Freund der Tochter der Angeklagten gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen zu sein, um Betäubungsmittel zu erpressen. Da dieser als jüngster der drei Angeklagten noch minderjährig ist, findet der Prozess vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Florian Förschner statt.

    Den drei Unterallgäuerin ging es um Methadon und Drogen

    Laut Anklage soll die Angeklagte eine Frau erpresst haben: Entweder diese versorge sie und ihren Partner regelmäßig mit Methadon, oder sie informiere den Arbeitgeber der Frau, dass diese Betäubungsmittel konsumiere – obwohl das gar nicht stimmt. 

    Im Januar vergangenen Jahres soll das Paar dann mit dem Freund der Tochter der Anklagten gewaltsam in die Wohnung eines Mannes in Mindelheim eingedrungen sein. Dieser sollte ihnen verraten, wo das Cannabis versteckt sei, so die Staatsanwältin. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der Ältere der beiden Männer mit den Fäusten auf die Arme und den Kopf des Mannes eingeschlagen haben. Auch seine Freundin soll zugeschlagen haben. Das Opfer der beiden erlitt mehrere Hämatome sowie Schwellungen am Auge und an der Wange. Erst als der Angegriffene geschrien habe, dass er Schmerzen habe, hätten sie von ihm abgelassen, so die Staatsanwältin. Weil die beiden ein Tier-Abwehrspray dabeihatten, wird der Überfall als räuberische Erpressung gewertet. Im Falle einer Verurteilung würde das eine Haftstrafe bedeuten. 

    Was die beiden nicht wussten: Als sie in die Wohnung eindrangen, hatte der Mann, der offenbar mit dem Schlimmsten rechnete, seine Freundin angerufen und sie gebeten, nach geraumer Zeit die Polizei zu benachrichtigen. Da er zudem die Telefonverbindung weiter hielt, wurde sie Ohrenzeugin des Vorfalls – und informierte schließlich wie gewünscht die Polizei.

    Die beiden älteren Angeklagten beschimpften die Polizisten heftig

    Als die Beamten vor Ort eintrafen, sollte die Angeklagte aus der Wohnung gebracht werden, um ihre Personalien aufzunehmen. Dagegen wehrte sich die Frau. In der Folge entspann sich ein wüstes Wortgefecht. Ihr Lebensgefährte soll einen Beamten als "Drecksau" und "Drecksbullen" bezeichnet haben. Verglichen mit den Beleidigungen, die seine Freundin von sich gab, nahm sich das jedoch noch harmlos aus. Sie wehrte sich heftig gegen eine Fesselung und drohte: "Ich schlage dich zusammen. Ich kann Kampfsport."

    Schließlich landete das Trio auf der Polizeiinspektion, wo die Beleidigungen weitergingen. Die Angeklagte hatte sich dabei besonders auf eine Polizeibeamtin eingeschossen, wobei die Beschimpfung als "dummes Drecksweib" noch die harmloseste war. Die anderen sind nicht druckreif. Pech für die beiden, dass die Beamten mit Bodycams ausgerüstet waren und deshalb die Beleidigungen wörtlich aufgezeichnet wurden. Die beiden räumten die Beleidigungen deshalb ein und entschuldigten sich bei den Polizisten. Diese hatten sich in der fraglichen Nacht nicht mehr anders zu helfen gewusst, als den älteren der beiden Angeklagten ins Bezirkskrankenhaus zu bringen. 

    Seine Freundin traf später in einem Mindelheimer Discounter den Mann, den sie und ihr Partner angegriffen hatten, nannte ihn Hurensohn und drohte ihm, ihn kaltzumachen, falls sie seinetwegen ins Gefängnis müsse. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt und mehr als 30 Zeugen geladen. Weiter verfolgen ein Gutachter und die Jugendgerichtshilfe den Prozess. 

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