Montagsspaziergang erst ab 18.30 Uhr
Landratsamt und Polizei reagieren auf die steigende Teilnehmerzahl bei den Montagsspaziergängen in Mindelheim und legen Regeln dafür fest.
Der nächste Montagsspaziergang in der Mindelheimer Innenstadt darf erst um 18.30 Uhr beginnen. Das gibt eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Unterallgäu vor. Demnach wird die nicht angemeldete Versammlung am Montag, 31. Januar, auf den Zeitraum von 18.30 bis 20 Uhr begrenzt. Das Landratsamt begründet dies in einer Pressemitteilung mit der steigenden Teilnehmerzahl und den damit verbundenen Belastungen für den Einzelhandel, den Straßenverkehr und die Bewohner der Innenstadt.
Zudem gibt die Allgemeinverfügung den Streckenverlauf vor. Der Zug verläuft nun über Maximilianstraße, Marienplatz, Landsbergerstraße, Brennerstraße, Rammingerstraße, Reichenwallerstraße, Teckstraße und Kornstraße zurück in die Maximilianstraße. Die bisherigen Streckenverläufe seien aufgrund der immer weiter gestiegenen Teilnehmerzahl entweder zu kurz, mit Verkehrsbeeinträchtigungen oder durch Engstellen mit infektionsschutzrechtlichen Gefahren verbunden gewesen. Die Mindestabstände zwischen den Teilnehmenden gelten weiterhin unverändert. Die Innenstadt wird laut Landratsamt erst eine halbe Stunde vor Beginn für den Autoverkehr gesperrt, um die Einzelhändler nicht zu beeinträchtigen.
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