
Montagsspaziergang erst ab 18.30 Uhr

Landratsamt und Polizei reagieren auf die steigende Teilnehmerzahl bei den Montagsspaziergängen in Mindelheim und legen Regeln dafür fest.
Der nächste Montagsspaziergang in der Mindelheimer Innenstadt darf erst um 18.30 Uhr beginnen. Das gibt eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Unterallgäu vor. Demnach wird die nicht angemeldete Versammlung am Montag, 31. Januar, auf den Zeitraum von 18.30 bis 20 Uhr begrenzt. Das Landratsamt begründet dies in einer Pressemitteilung mit der steigenden Teilnehmerzahl und den damit verbundenen Belastungen für den Einzelhandel, den Straßenverkehr und die Bewohner der Innenstadt.
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