Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Unterallgäu: Wegen Kinderporno vor Gericht: ein 16-Sekunden-Video mit Folgen

Unterallgäu
20.06.2023

Wegen Kinderporno vor Gericht: ein 16-Sekunden-Video mit Folgen

Ein Video mit kinderpornografischem Inhalt hat einen jungen Mann vor Gericht gebracht - und er hat weitere, schwere Folgen zu befürchten.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Plus Ein 24-Jähriger hat einen Film verschickt, auf dem ein Junge nackt zu sehen ist. Er wurde dafür hart bestraft und muss mit weiteren, gravierenden Folgen rechnen.

Wer dabei erwischt wird, ein Video zu besitzen, das als Kinderporno eingestuft wird, muss mindestens mit einer Haftstrafe von einem Jahr rechnen: Seit der Paragraf 184b im Strafgesetzbuch im Sommer 2020 verschärft wurde, wird jede solche Tat als Verbrechen eingestuft. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit ist nicht möglich, Strafmilderungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Expertinnen und Experten hatten schon früh darauf hingewiesen, dass damit auch Menschen ohne pädokriminellen Hintergrund auf der Anklagebank landen und hart bestraft werden könnten – etwa Lehrer, die entsprechendes Material sichern, das unter Schülern die Runde macht, oder Jugendliche, die sich vermeintlich lustige Videos weiterleiten. Immer mehr Forderungen nach einer Entschärfung des Gesetzes wurden laut, zuletzt auch von der Justizministerkonferenz. Noch in diesem Jahr könnte es so weit sein – das ist allerdings zu spät für einen 24-Jährigen, der sich nun vor Gericht verantworten musste und durch das Urteil noch weitere, schwerwiegende Folgen zu befürchten hat.

Zum Verhängnis wurde dem Mann ein 16-sekündiges Video: Zu sehen ist ein sechs- bis achtjähriger Junge, der von einer Frau angetanzt wird, die ihn dann aufs Sofa drückt und ihm die Hose herunterzieht. Das Video hatte der Angeklagte offenbar im Netz gefunden und erst im April per Facebook an zwei Personen geschickt und dann, nach einer Sperrung durch das soziale Netzwerk, noch einmal an eine der beiden Personen einige Zeit später per Instagram.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.