Wegen Kinderporno vor Gericht: ein 16-Sekunden-Video mit Folgen
Plus Ein 24-Jähriger hat einen Film verschickt, auf dem ein Junge nackt zu sehen ist. Er wurde dafür hart bestraft und muss mit weiteren, gravierenden Folgen rechnen.
Wer dabei erwischt wird, ein Video zu besitzen, das als Kinderporno eingestuft wird, muss mindestens mit einer Haftstrafe von einem Jahr rechnen: Seit der Paragraf 184b im Strafgesetzbuch im Sommer 2020 verschärft wurde, wird jede solche Tat als Verbrechen eingestuft. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit ist nicht möglich, Strafmilderungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Expertinnen und Experten hatten schon früh darauf hingewiesen, dass damit auch Menschen ohne pädokriminellen Hintergrund auf der Anklagebank landen und hart bestraft werden könnten – etwa Lehrer, die entsprechendes Material sichern, das unter Schülern die Runde macht, oder Jugendliche, die sich vermeintlich lustige Videos weiterleiten. Immer mehr Forderungen nach einer Entschärfung des Gesetzes wurden laut, zuletzt auch von der Justizministerkonferenz. Noch in diesem Jahr könnte es so weit sein – das ist allerdings zu spät für einen 24-Jährigen, der sich nun vor Gericht verantworten musste und durch das Urteil noch weitere, schwerwiegende Folgen zu befürchten hat.
Zum Verhängnis wurde dem Mann ein 16-sekündiges Video: Zu sehen ist ein sechs- bis achtjähriger Junge, der von einer Frau angetanzt wird, die ihn dann aufs Sofa drückt und ihm die Hose herunterzieht. Das Video hatte der Angeklagte offenbar im Netz gefunden und erst im April per Facebook an zwei Personen geschickt und dann, nach einer Sperrung durch das soziale Netzwerk, noch einmal an eine der beiden Personen einige Zeit später per Instagram.
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