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  3. Wiedergeltingen: Kein wildes Plakatieren in Wiedergeltingen

Wiedergeltingen
16.04.2024

Kein wildes Plakatieren in Wiedergeltingen

In der Gemeinde Wiedergeltingen dürfen Parteien künftig ausschließlich an den vier im Ort aufgestellten Anschlagtafeln plakatieren.
Foto: Gemeinde Wiedergeltingen Archivbild

Bei der bevorstehenden Europawahl will die Gemeinde Wiedergeltingen wildes Plakatieren der Parteien verhindern.

Der Gemeinderat von Wiedergeltingen hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Plakatierungsverordnung erlassen. Hintergrund für diese Maßnahme ist das übermäßige Plakatieren der politischen Parteien im Vorfeld von Wahlen. Laut Bürgermeister Norbert Führer komme es mitunter vor, dass an den Masten der Straßenbeleuchtung mehrere Plakate der Wahlwerbung übereinander angebracht werden. Das könne dazu führen, dass die Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden, insbesondere wenn Plakate noch in Kurvenbereichen angebracht werden. Generell darf in der Gemeinde Wiedergeltingen ausschließlich an den vier im Ort aufgestellten Anschlagtafeln plakatiert werden. 

Sechs Wochen vor Wahlen dürfen die politischen Parteien und Wählergruppen ihre Werbung auch außerhalb dieser Anschlagtafeln anbringen. Allerdings hat die Gemeinde die maximale Anzahl der Plakate nunmehr in der neuen Verordnung auf maximal fünf Plakate je Partei/Wählergruppe im Ort beschränkt. Ferner dürfen an einzelnen Lichtmasten künftig nicht mehrere Plakate gleichzeitig angebracht werden. Die neue Regelung zur Plakatierung bei Wahlen kommt erstmals zur bevorstehenden Europawahl zur Anwendung. (mz)

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