Acht Monate Haft für zwei Parkrempler
Zwei im Rausch verursachte Bagatellunfälle auf dem Parkplatz eines Getränkemarkts in Nersingen sind einem 35 Jahre alten Stuckateur gestern zum Verhängnis geworden: Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte den vielfach auch einschlägig vorbestraften geschiedenen Vater von zwei Töchtern wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe - ohne Bewährung. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann sich der Mann auf einen noch längeren Knastaufenthalt vorbereiten, da mit einiger Sicherheit die vier offenen Bewährungsstrafen, die er momentan auf dem Buckel hat, widerrufen werden.
Mit 2,52 Promille mit dem Auto der Freundin unterwegs
Mitte Juli vergangenen Jahres war der Angeklagte nach mehrmonatiger Arbeit in Skandinavien wieder in die Heimat und zu seinen Kumpeln zurückgekehrt. Die Wiedersehensfreude war offenbar so groß, dass sie begossen werden musste - mit reichlich Wodka. Am Abend nach einer durchzechten Nacht setzte sich der Angeklagte nach eigener Erinnerung ans Steuer des Autos seiner Freundin und steuerte einen Getränkemarkt an - den Grund dafür konnte er aber nicht mehr angeben. Das Auto zu fahren hätte er sich angesichts des Restalkohols besser sparen sollen: 2,52 Promille ergab eine Blutprobe, die ihm später genommen wurde.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.