Anklage gegen Sparkassen-Räuber
Ulm (AZ) - Gegen einen 42-Jährigen aus dem Landkreis Göppingen und seinen 36 Jahre alten Komplizen hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm erhoben.
Der 42-jährige soll am Vormittag des 26. September die Filiale der Kreissparkasse in Göppingen überfallen haben. Hierbei habe der maskierte Haupttäter eine scharfe Schusswaffe bei sich geführt. Eine sich im Vorraum beim Geldausgabeautomaten aufhaltende Kundin habe er durch den Haupteingang gezerrt, wobei er diese mit seiner Waffe bedroht habe. Um seine Drohkulisse noch zu verstärken, habe er zudem in die Decke geschossen. Eine Bankangestellte soll der geständige 42-jährige Angeschuldigte gezwungen haben, das offen in der Kassenbox liegende Geld in Höhe von nahezu 10 000 Euro in eine mitgebrachte Plastiktüte zu übergeben. Anschließend sei er mit einem Fahrrad zur Wohnung seines 36-jährigen Gehilfen geflüchtet, wo er Beute, Schuhe und Maskierung versteckt habe.
Rechtlich wertet die Staatsanwaltschaft Ulm das Verhalten des 42-jährigen Hauptangeschuldigten als schwere räuberische Erpressung, beim 36-Jährigen als Beihilfe hierzu. Der gesetzliche Strafrahmen sieht für eine schwere räuberische Erpressung in der angeklagten Variante eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren vor.
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