Knast-Gewalt: Haft für den Haupttäter
Richter: Attacken kaum zu verhindern
Ein regelrechtes Terrorregime richtete wie berichtet ein heute 23-jähriger mehrfach vorbestrafter Mann in der Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Ulm ein und quälte und erniedrigte Mitgefangene im Oktober und November 2013 auf die widerlichste Weise. Jetzt wurde der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er sitzt zurzeit eine zehnjährige Strafe wegen versuchten Mordes ab.
Sieben Tage saß der muskulöse Mann mit russisch klingendem Nachnamen im Landgericht Ulm auf der Anklagebank und hörte sich offensichtlich zeitweise amüsiert die Aussagen der Zeugen an. So kristallisierte sich in der Beweisaufnahme heraus, dass mindestens vier Mithäftlinge bei den Misshandlungen von Neuankömmlingen in der U-Haft gezwungen wurden, mitzuwirken. Deswegen saßen sie mit auf der Anklagebank und wurden vergleichsweise milde bestraft. Gegen einen Knastbruder wurde das Verfahren eingestellt. Die anderen erhielten Bewährungsstrafen nach dem Jugendrecht von acht Monaten bis zu zwei Jahren. Nur zwei packten vor Gericht aus und sagten vor Gericht, dass sie keine Alternative sahen, bei den Überfällen und Attacken mitzumachen, wenn sie nicht selbst das Opfer des Haupttäters machen wollten. Erst nach zwei Monaten wurde die interne Schreckensherrschaft beendet, nachdem ein Gefangener anonym der Behörde einen Tipp gegeben habe. In ihren Plädoyers prangerten die Anwälte der vier Mandanten deutlich das Versagen im Ulmer Gefängnis an. Sogar der Staatsanwalt machte die Justiz mitverantwortlich, dass die Mithäftlinge statt resozialisiert traumatisiert würden. Darauf ging der Richter ein und holte weit aus: Das, was in der Justizvollzugsanstalt passiert, so schrecklich die Vorkommnisse sind, kann nicht verhindert werden, ansonsten müssten alle Jugendlichen in U-Haft in Einzelhaft gesteckt werden, was dem Ziel der Resozialisierung widersprechen würde. Untersuchungen hätten belegt, dass sich unter Häftlingen immer wieder Rangordnungen bilden, die mit Gewalt durchgesetzt würden. (bh) "Bayern
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.