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  3. Kriminalität: Viele Einbrüche, wenig Spuren, hoher Schaden

Kriminalität
16.12.2017

Viele Einbrüche, wenig Spuren, hoher Schaden

Auch auf Tresore hatte es die Bande abgesehen.
Foto: Mack

Von den Schwierigkeiten, einer Bande aus Osteuropa auf die Schliche zu kommen

Quasi unter den Augen der Polizei sind fünf Männer aus Osteuropa mit professionellem Werkzeug in einen Landgasthof in einem kleinen Ort im Alb-Donau-Kreis im März dieses Jahres zu nächtlicher Stunde eingebrochen und haben einen Tresor geknackt.

Die Beute war gemessen am hohen Aufwand der Diebe vergleichsweise gering. Mit 360 Euro Bargeld, ein paar Bananen und Alkoholware flüchteten sie und wurden wenig später von den observierenden Beamten gefasst. Wegen dieser und zahlreicher anderen Taten wurden die Männer im Alter von 33 bis 55 Jahren jetzt von der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts wegen gewerbsmäßigen mehrfachen schweren Diebstahls zu Freiheitsstrafen von einem bis zwei Jahren verurteilt, die nur in einem Fall zur Bewährung ausgesetzt wurde. Neun Tage mussten sich die Richter durch diese Fälle durcharbeiten, mit denen zuvor die Polizei in der gesamten grenzüberschreitenden Region monatelang beschäftigt war.

Das Landgericht Memmingen hatte die Diebe aus Albanien, dem Kosovo, Serbien und Slowenien bereits in einem früheren Verfahren abgeurteilt. Der Vorsitzende Richter zählte jetzt in seiner Urteilsbegründung auf, wie professionell die Diebe ausgerüstet waren. Mit Funkgeräten verständigten sie sich auf ihren nächtlichen Erkundungstouren, die typische Einbrecher- Ausstattung hatten sie dabei wie Seitenschneider, spezielle Handschuhe, um keine Spuren zu hinterlassen, Taschenlampen und gefährliches Werkzeug wie ein Messer.

Was die Ermittlungsarbeit der Polizei und die jetzige Beweisaufnahme erschwerte, war auch, dass die Einbrecher in verschiedenen Formationen auf Beutesuche waren und bei den Einbrüchen kaum DNA-Spuren hinterließen. Das führte unter anderem dazu, dass das Ulmer Landgericht, in zwei Fällen die Angeklagten freisprechen mussten, weil die Beweise zu dürftig für eine Verurteilung waren.

Im Februar 2017 wurde nachts in ein Hotel in Ulm-Lehr eingebrochen. Die Täter erbeuteten 150 Euro und mehrere Getränke. Ein Tresor wurde geknackt. Die Beute in diesem Fall: noch mal 900 Euro. Einem der Angeklagten wurde in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit einem bisher unbekannten Komplizen im Oktober 2014 einen Ulmer Antikladen nachts heimgesucht und 115 Goldringe im Wert von 15000 Euro aus dem Fenster des Geschäftes erbeutet haben. In diesem Fall war der Sachschaden erheblich niedriger gewesen, den die Einbrecher anrichteten. Auch hier war die Beweislage ebenso so dürftig, dass dem Gericht keine andere Wahl als ein Freispruch aus Mangel an Beweisen blieb.Weil die Angeklagten in Deutschland nicht vorbestraft sind und in einigen Fällen geständig waren, kamen sie mit relativ geringen Freiheitsstrafen davon. Die Verteidiger hatten Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und einem Jahr gefordert, die Staatsanwältin beantragte Freiheitsentzug zwischen einem Jahr und acht Monaten bis zwei Jahren und sechs Monaten.

Gelegentlich gingen die Täter auch leer aus wie in einem Hofladen im Landkreis Biberach.

In jedem Fall der bewiesenen Einbrüche war der Sachschaden erheblicher höher als die Beute. Auffällig war, dass die Täter in der Regel kleine Orte auf dem Lande ausspähten, um zu Geld zu kommen und scheiterten zuweilen an der Stabilität der Fenster.

Bei einer sechsten Angeklagten, die sich wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl mitzuverantworten hatte, wurde gleich zu Beginn des Prozesses das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Sie hatte ihren Wagen den Einbrechern zur Verfügung gestellt. Sie muss jetzt befristet gemeinnützige Arbeit ableisten.

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