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  3. Ulm: Nach Prozess in Ulm: Versorgt der Tierquäler jetzt Kühe statt Schweine?

Ulm
21.02.2020

Nach Prozess in Ulm: Versorgt der Tierquäler jetzt Kühe statt Schweine?

An vielen Prozesstagen gegen einen Schweinezüchter demonstrierten Tierschützer für Tierrechte.
Foto: Alexander Kaya

Plus Nach dem Urteil des Landgerichts Ulm gegen einen überforderten Landwirt könnte jetzt eine neue Klage folgen.

Am Mittwoch ist ein Schweinehalter aus Merklingen in einer Berufungsverhandlung wegen Tierquälerei – wie berichtet – zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Damit ist das Urteil aus dem vergangenen Jahr von einem Schöffengericht am Ulmer Amtsgericht aufgehoben worden, das den nicht vorbestraften Angeklagten zur möglichen Höchststrafe von drei Jahren verurteilt hatte. Die drastische Strafe, die von den Tierschützern damals begrüßt wurde, hatte jetzt vor dem Berufungsgericht am Landgericht Ulm keinen Bestand mehr. Die Berufung hatten damals die Verteidigerin und der Staatsanwalt eingelegt, was eine äußerste Seltenheit bei Strafgerichten ist.

Tierschützer demonstrieren vor dem Landgericht in Ulm

Am Mittwoch demonstrierten Tierschützer erneut mit Schildern vor dem Landgericht in der Olgastraße. Vor Beginn der Verhandlung um 8.30 Uhr wurden sie von Justizbeamten aufgefordert, den Platz zu räumen. Auf den Schildern forderten sie „Gerechtigkeit für Tiere“ und „Gefängnis für den Tierquäler“. Aufgedeckt wurde die massenhafte Tierquälerei über Jahre durch die Soko Tierschutz, die von dem Aktivisten Friedrich Mülln aus Augsburg vor zwanzig Jahren gegründet wurde. Er war 2016 nachts unerlaubt in die Stallungen in Merk-lingen eingedrungen und hatte für eine spätere Anzeige Videos und Fotos von den unglaublich ekligen Zuständen gemacht. Als die Bild- und Fotodokumente an die Öffentlichkeit gelangten, war das Entsetzen bundesweit groß. Nach Auffassung der Soko Tierschutz ist das jetzige Urteil der Schwere der Schuld nicht angemessen wie beim Urteilsspruch im ersten Prozess vor dem Amtsgericht im vergangenen Jahr mit drei Jahren Freiheitsstrafe, die der Landwirt hätte absitzen müssen.

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