Gerichtsprozess: Wem gehören die Drogen in der Gefriertruhe, Schatz?
Bei einem Neu-Ulmer Pärchen findet die Polizei überall in der Wohnung Marihuana. Nun gibt es vor Gericht die Rechnung dafür.
Überall lagen bei einem Neu-Ulmer Pärchen Drogen in der Wohnung verstreut – auf dem Tisch, in der Küche, im Schlafzimmer. Und in der Gefriertruhe. Dort entdeckte die Polizei bei einer Durchsuchung ein kleines Päckchen mit der Droge. Insgesamt brachte es das Kiffer-Paar auf 40 Gramm Marihuana und Haschisch. Daher musste es sich nun vor dem Schöffengericht verantworten. Auslöser für die Durchsuchungsaktion war der Tipp eines anonymen Anrufers.
Dieser hatte die Polizei auf die Spur der beiden 42-Jährigen gebracht, denen nun unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen vorgeworfen wurde. Recht schnell wurde klar, dass das Ganze doch etwas verzwickter ist, als gedacht: Denn wem gehören die Drogen eigentlich, die da verstreut in der Wohnung lagen? Genau zuordnen konnte auch das Amtsgericht das nicht. Die angeklagte Frau gab nur zu, von den offen herumliegenden Drogen gewusst zu haben. Doch das Gras in der Tiefkühltruhe? Davon habe sie keinen blassen Schimmer gehabt. Ihr Partner hingegen schon: Wie er über seinen Anwalt ausrichten ließ, habe er es für eine dritte Person verwahrt, sagte sein Verteidiger, Thorsten Storp, vor Gericht. Für wen, wolle sein Mandant nicht sagen. Dass der Angeklagte durch die Aufbewahrung als Besitzer gelte, wisse er. Außerdem habe er das Marihuana in der Gefriertruhe vor seiner Partnerin geheim gehalten. Ob das stimmt, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Nur so viel: Die Angeklagte beteuerte, das Gefrierfach nur sehr selten verwendet zu haben. Ihr Anwalt Ingo Hoffmann argumentierte, dass es doch keinen Sinn ergebe, nur einen Teil des Rauschmittels zu verstecken, während der andere Teil offen in der Wohnung herumliege. Gehörte das Marihuana in der Gefriertruhe der gemeinschaftliche Besitz des Pärchens, hätte es der Mann doch gar nicht erst verstecken müssen, sagte Hoffmann.
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