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19.01.2010

Neue Runde im "Skelettprozess"

Ulm (bh) - Möglicherweise muss der sogenannte "Skelettprozess" noch einmal neu verhandelt werden, der - wie berichtet - am Freitag mit einer lebenslangen Haftstrafe für einen 48-jährigen Kroaten endete. Sein Verteidiger Wolfgang Fischer hat jetzt Revision gegen das Urteil des Ulmer Schwurgerichts eingelegt.

Um der drohenden Ausweisung zu entgehen, war der Kroate 1999 für den Preis von 20 000 Mark mit einer zehn Jahre älteren Frau eine Scheinehe eingegangen. Als diese 2002 die Ehe auflösen wollte und einen Unterhalt von monatlich 500 Euro sowie die alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung forderte, geriet der Kroate in eine Zwangslage. Ihm drohte erneut eine Ausweisung in sein Heimatland. Der Konflikt mit der Ehefrau endete nach Auffassung des Gerichts nach monatelanger Beweisaufnahme im November 2002 mit der Tötung der Frau.

Erst 2007 fanden Angler in der Nähe des Häuserhofsees in Gerlenhofen einen Totenkopf und einige verscharrte Skelettteile. Gerichtsmediziner fanden heraus, dass die Frau gehbehindert sein musste und keine Zähne mehr hatte. Das rief eine Bankmitarbeiterin auf den Plan, die die so beschriebene Frau schon lange nicht gesehen hatte, obwohl regelmäßig von ihrem Konto Geld vom Ehemann abgehoben wurde. Sie alarmierte die Polizei. Der kroatische Ehemann gab zu, er habe in Panik seine Frau in Gerlenhofen verscharrt zu haben, nachdem sie nach einem epileptischen Anfall gestorben sei.

Das Gericht glaubte ihm nicht und befand in einem reinen Indizienprozess auf Mord aus Habgier. Der Verteidiger war von der Begründung dieses Urteils auf "lebenslang" für seinen Mandanten "in keinster Weise überzeugt". Das Gericht sei nicht in der Lage gewesen, in der aufwendigen Beweisaufnahme einen Tatablauf zu rekonstruieren. "Wir wissen nicht, wie und an welchem Ort das Tatgeschehen stattfand, das Gericht meint aber zu wissen, dass mein Mandat eiskalt seine Frau aus Habgier getötet habe, um in Deutschland bleiben zu können", begründete der Anwalt die Revision.

Fischer hatte in seinem Plädoyer eine zeitlich begrenzte Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Möglicherweise könne es sich auch um eine Spontantat nach vorangegangenen Auseinandersetzungen gehandelt haben.

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