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06.07.2007

Prostitutionsverbot als Grund für Mietschulden

Es war weder der tropfende Wasserhahn noch Schimmel an der Wand noch bröckelnder Putz, den eine Neu-Ulmerin als "Mangel" geltend machte und ihrem Vermieter den Hauszins für ihre zwei Wohnungen schuldig bleiben ließ. Vielmehr war es ein "Mangel", der de facto ein Berufsverbot bedeutete: Die Dame arbeitet als "Modell" im horizontalen Gewerbe.

Von Bernd Kramlinger, Neu-Ulm

Es war weder der tropfende Wasserhahn noch Schimmel an der Wand noch bröckelnder Putz, den eine Neu-Ulmerin als "Mangel" geltend machte und ihrem Vermieter den Hauszins für ihre zwei Wohnungen schuldig bleiben ließ. Vielmehr war es ein "Mangel", der de facto ein Berufsverbot bedeutete: Die Dame arbeitet als "Modell" im horizontalen Gewerbe - und just dort, in der Neu-Ulmer Innenstadt, wo die Wohnungen liegen, ist Prostitution nicht erlaubt. Dort weist der Bebauungsplan ein Misch- und kein (Gunst-)Gewerbegebiet aus.

Auf über 12 000 Euro summierten sich die Mietschulden, so dass der Vermieter jetzt vor den Kadi in Person des stellvertretenden Amtsgerichts-Chefs Thomas Mayer zog. Bei der Verhandlung ging es um allerlei Finessen im Mietvertrag. Beispielsweise musste die Dame für "Wohnungen" im dritten Obergeschoss - eine sinnigerweise "Keller" genannt - zunächst 850 Euro beziehungsweise 950 Euro Warmmiete bezahlen. Richtig wohnen wollte die Frau dort eigentlich nicht - vielmehr arbeiten und an Arbeitskolleginnen untervermieten, wie sie Richter Mayer wissen ließ. Offenbar liefen die Geschäfte aber nicht so, wie sie sollten: Vom 1. Januar 2006 an sah der Vermieter keinen müden Cent mehr.

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