Prozess: Mann stalkt und vergewaltigt Ex-Partnerin
Plus Das Neu-Ulmer Schöffengericht verurteilt einen 45-Jährigen wegen Nachstellung und Vergewaltigung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft.
Den ganzen Prozess über gab sich der 45-Jährige selbstbewusst, saß lässig auf seinem Stuhl und schüttelte oftmals den Kopf. Als Gabriele Buck, die Vorsitzende des Schöffengerichts am Neu-Ulmer Amtsgericht jedoch zu Prozessende fragte, ob er das so eben verkündete Urteil verstanden habe, entwich ihm nur ein leises „Ja“. Denn das Gericht hatte ihn wegen Nachstellung in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt – und gleichzeitig einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.
Vor etwa einem Jahr hatte sich seine damalige Lebenspartnerin von dem 45-Jährigen getrennt, weil sie sich zu eingeengt und kontrolliert gefühlt habe – und damit kam der Mann von Anfang an nicht zurecht. Nicht einmal zwei Wochen später erwirkte die heute 33-Jährige deshalb ein Kontaktverbot. Doch das beeindruckte ihren Ex-Partner nicht im Geringsten: Er verfolgte sie mit dem Auto, beobachtete sie in ihrer Wohnung oder wenn sie die gemeinsame Tochter aus dem Kindergarten abholte. Beleidigungen und Drohungen kamen hinzu – persönlich oder über Handy-Nachrichten. Der Hauptgrund war wohl vor allem Eifersucht – er konnte den Gedanken nicht ertragen, dass sie andere Männer kennenlernte.
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