War Hass auf Schwule doch nicht das Mordmotiv?
Der Prozess um den Mord in der Schillerstraße neigt sich dem Ende zu. Die Staatsanwältin fordert eine Jugendstrafe von zehn Jahren. Wann das Urteil fällt.
Im Verfahren gegen einen Jugendlichen, der im Mai 2017 einen 64-Jährigen in der Ulmer Schillerstraße ermordet haben soll, hat der Staatsanwalt eine Jugendstrafe von zehn Jahren gefordert. Der Verteidiger des Angeklagte beantragte, seinen Mandanten zu einer Jugendstrafe von höchstens sieben Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.
Dem inzwischen 16 Jahre alten Jugendlichen wird vorgeworfen, einen 64-Jährigen, der ihm Geld für sexuelle Handlungen angeboten hatte, ermordet zu haben. Außerdem soll er versucht haben, die Wohnung des Mannes und ein Haus in Beimerstetten im Alb-Donau-Kreis in Brand zu setzen. Als Grund für den Mord in der Schillerstraße war lange von einem ausgeprägten Schwulenhass des Jugendlichen die Rede gewesen. Doch nach acht Verhandlungstagen ist die Staatsanwältin offenbar zu einem anderen Schluss gekommen. Man könne nicht davon ausgegangen, dass der heute 16-Jährige den Mord deshalb begangen habe, führte sie in ihrem Plädoyer am Donnerstag aus. Die Öffentlichkeit ist vom Prozess am Ulmer Landgericht ausgeschlossen, um den minderjährigen Angeklagten zu schützen. Eine Gerichtssprecherin schilderte den Lauf der Verhandlung in einer Mitteilung an unsere Zeitung.
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