Wie Tische, Stühle und Schirme in Ulm aussehen dürfen
Die Stadtverwaltung in Ulm hat einen Katalog mit Gestaltungsgrundsätzen für die Innenstadt ausgearbeitet. Zuletzt hatte es Ärger mit einem Wirt gegeben.
Liegestühle, Ledermöbel und Biertischgarnituren sind verboten, Sonnenschirme in schrillen Farben auch. Auf Markisen und Pflanzkübeln darf keine auffällige Werbung angebracht sein, bei den Kübeln gilt zudem eine Mengenbeschränkung. An diese und ähnliche Regeln müssen sich die Wirte in der Ulmer Innenstadt künftig halten.
Die Ulmer Stadtplaner haben sogenannte Gestaltungsgrundsätze festgelegt, um das Zentrum attraktiv zu halten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass man den Gastronomen ohne schriftlich festgelegte Vorgaben schwer verständlich machen könne, an welche Regeln sie sich halten müssen. Ein Beispiel: Im August hatte die Stadt wegen dreier beleuchteter und tulpenförmiger Schirme vor der Bar Reischmanns in der Wengengasse einen Bußgeldbescheid verschickt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.