Gewerkschaft: Mindestlohn wird umgangen
Hauptzollamt leitet 159 Ermittlungsverfahren ein. Nur die Spitze des Eisbergs?
Wenn der Chef den Mindestlohn prellt: Im Landkreis Neu-Ulm gibt es nach Einschätzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Die NGG Schwaben verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Augsburg. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 159 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. „Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben“, kritisiert Tim Lubecki, Geschäftsführer der NGG Schwaben. Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn. Besonders betroffen ist das Hotel- und Gaststättengewerbe: Dort bekamen damals 38 Prozent der Mitarbeiter einen Lohn, der unterhalb des gesetzlichen Minimums lag, so eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.
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