Angeklagter soll Sex im Keller unerlaubt gefilmt haben
Plus Ein Neu-Ulmer filmt sich beim Sex mit einer Bekannten. Sie behauptet, davon nichts gewusst zu haben, und zeigt ihn an. Er tischt eine ganz andere Version auf.
Dass sich der Geschlechtsverkehr im Kellerabteil vollzogen hat, sei vergleichsweise logisch in Anbetracht der beengten Wohnverhältnisse der Familie. Schließlich habe der Angeklagte kein eigenes Zimmer, somit diene ihm der Keller als "Rückzugsraum", erklärt der Verteidiger eines Neu-Ulmers, der sich aktuell wegen einer pikanten Geschichte vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten muss. Und der Angeklagte fügt noch hinzu: "Hier habe ich auch immer wieder gekifft oder Bier getrunken, damit meine Mutter es nicht mitbekommt." Doch im Juli vergangenen Jahres war jenes Kellerabteil auch Schauplatz eines Vorfalls, der den heute 23-Jährigen nun vor Richter Thorsten Tolkmitt geführt hat.
Es war schon spät, gegen 23 Uhr, da hielt sich der Angeklagte mit einer Bekannten in eben jenem Kellerabteil auf. Nicht zum Bier trinken oder Kiffen, nein, die beiden hatten Sex miteinander. Laut Anklage soll der Mann in der Dunkelheit sein Handy gezückt haben und unter der Vorgabe, nur die Taschenlampenfunktion desselben nutzen zu wollen, den Geschlechtsverkehr gefilmt haben. Das Ganze sei ohne Einverständnis der Frau erfolgt. Somit handelte es sich um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, wie es die Staatsanwältin einordnet. Aber das sei noch nicht alles gewesen: Später habe der 23-Jährige das Video noch einer anderen Person gezeigt, wieder ohne das Einverständnis der betroffenen Frau.
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