Mann kauft Haus in Pfaffenhofener Gewerbegebiet und darf nicht einziehen
Plus Ein Mann hat ein Wohnhaus im Pfaffenhofener Gewerbegebiet West gekauft. Doch zum jetzigen Zeitpunkt darf er dort gar nicht einziehen.
Beim Hauskauf kann man über unerwartete Schwierigkeiten stolpern. Zu erfahren, dass man in der neu erworbenen Immobilie eigentlich gar nicht wohnen darf, ist bitter. Genau das passierte einem Pfaffenhofener. Bei seinem neuen Haus im Gewerbegebiet West handelt es sich um ein sogenanntes Betriebsleiterwohnhaus. Damit er darin wohnen darf, muss ein Teil des Gewerbegebiets in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Doch der Gemeinderat ist skeptisch.
In den meisten Fällen sind Wohnungen in Gewerbegebieten nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellen die Betriebsleiterwohnungen dar. Diese sind als Wohnraum für Betriebsinhaber und Betriebsleiter von den auf denselben Grundstücken angesiedelten Firmen vorgesehen. Allerdings dürfen sie nur genutzt werden, solange der dazugehörige Betrieb besteht. Im Gewerbegebiet West gibt es zwei solcher Grundstücke mit Gewerbeimmobilien und Betriebsleiterwohnhäuser. Eines der Wohnhäuser wurde nun separat verkauft. Als das Teilgrundstück mit dem Wohnhaus von dem Gewerbegrundstück getrennt werden sollte, erfuhr der neue Besitzer, dass es sich dabei um eine Betriebsleiterwohnungen handelt.
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