Szenen einer Scheinehe
Ulm/Gerlenhofen (gert) - Der wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung angeklagte 48 Jahre alte Kroate hat am ersten Verhandlungstag vor dem Ulmer Schwurgericht von seinem Verteidiger eine Erklärung vortragen lassen, die einem Geständnis glich. Demnach hat er die Leiche seiner Ehefrau vor sieben Jahren am Ufer des Häuserhofsees bei Gerlenhofen vergraben, sie aber nicht getötet. Aus der kurzen Erklärung durch den Neu-Ulmer Strafverteidiger Wolfgang Fischer geht hervor, dass sein Mandant vor nun fast sieben Jahren die gemeinsame Wohnung in Ulm im Lehrertal verlassen und sich von seiner Frau trennen wollte. Sie wollte ihn daran hindern, umklammerte ihn und kam dabei zu Fall. Sie habe sehr wahrscheinlich einen epileptischen Unfall erlitten und die Zunge verschluckt. Er habe dann versucht, die Ohnmächtige wieder wach zu bekommen, was misslungen sei. In seiner Panik habe er die tote Frau beim Häuserhofsee im Neu-Ulmer Stadtteil Gerlenhofen vergraben.
Weitere Angaben zur Sache wolle der Angeklagte nicht machen. So beschäftigte sich die Ulmer Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Gerd Gugenhan mit den Lebensumständen des Angeschuldigten. Das glich einem Kampf mit der Machete gegen das dichte Unterholz in einem Dschungel.
In den Akten steht, dass der Mann am 6. September 1961 im ehemaligen Jugoslawien geboren wurde. Das sei im heutigen Bosnien gewesen, sagte er. Anderen Unterlagen zufolge war es in Serbien-Herzegowina. Er behauptet, er sei kroatischer Staatsangehöriger, hat aber einen bosnischen Pass. Zur Aufklärung dieser Diskrepanz vermochte er nichts beizutragen.
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