Attenfelder Ehepaar klagt weiter gegen Enteignung
Ethylen-Pipeline beschäftigt erneut das Verwaltungsgericht
Ein Attenfelder Ehepaar wehrt sich weiter gegen die Ethylen-Pipeline, die durch ihr Grundstück geht. Am Donnerstag gab es am Verwaltungsgericht in München erneut eine Verhandlung, in der diskutiert wurde, warum die Leitung ausgerechnet so verlaufen muss, wie sie verlegt wurde. Ein Ergebnis gab es am Ende der dreistündigen Verhandlung nicht. Für Mitte März wurde ein weiterer Gerichtstermin angesetzt.
Grund für die erneute gerichtliche Auseinandersetzung ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2011, wonach das Gericht dem Ehepaar Recht gegeben hat, dass die Pipeline-Gesellschaft EPS kein Recht hat, ihre Leitung als dingliche Sicherung im Grundbuch eintragen zu lassen. Grund: Die Leitung sei anders verlegt, als in der Vereinbarung von 2009 besprochen. Weil die Leitung aber längst verlegt und in Betrieb genommen ist, und EPS eine rechtliche Absicherung für ihre Leitung in fremdem Boden braucht, stellte das Unternehmen beim Landratsamt einen Antrag auf Enteignung. Dagegen hat das Ehepaar nun vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.