Vom Europäischen Gerichtshof hängt es ab, ob die Stadt Neuburg mit den Stadtwerken an der Seite weiter kräftig Steuern sparen kann.
Es wäre ein herber Schlag für die Kommunen, die mit dem 2009 sogar vom Gesetzgeber legalisierten Steuersparmodell ihre Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge am Laufen halten konnten. In Neuburg sind das vor allem die Schwimmbäder, die Stadtbusse oder Tiefgaragen, die ein großes Draufzahlgeschäft sind. Sollte der Europäische Gerichtshof der Auffassung des Bundesfinanzhofes folgen, stünde die Stadt vor einer neuen Herausforderung. Noch dazu, wenn möglicherweise die durch das Modell eingesparten Steuern nachgezahlt werden müssten.
In Neuburg wird das Sparmodell schon seit Anfang der 80er Jahre betrieben. Schon damals gab es, wenngleich wenige, kritische Stimmen, die die Rechtmäßigkeit infrage stellten. Ihr Argument: Wenn die Stadtwerke im Stromgeschäft große Gewinne erwirtschaften, warum soll dann ein Stromkunde die Defizite der Bäder mittragen müssen, in die er vielleicht nie geht? Man könnte ja zum Beispiel auch den Strompreis senken. Auch der Bundesfinanzhof hat das Sparmodell schon kurz nach der Jahrtausendwende und zuletzt 2007 angeprangert. Damals urteilte er, dass die Verlagerung von Dauerverlusten von kommunalen Haushalten in eine kommunale Tochtergesellschaft, wie den Stadtwerken, eine verdeckte Gewinnausschüttung sei. Das sei eine Benachteiligung für alle anderen Steuerpflichtigen, die diese Möglichkeit nicht hätten. 2009 änderte der Bundestag das Körperschaftssteuergesetz und konterkarierte damit die Entscheidung der höchsten deutschen Finanzrichter in München.
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