Corona: Maskenpflicht in gesamter Ingolstädter Altstadt
Ab sofort müssen die Menschen in der ganzen Altstadt in Ingolstadt Masken tragen. Die neue Verordnung läuft bis 20. Dezember.
Nachdem der Freistaat Bayern am Montag die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht hat, mussten auch die örtlichen Behörden die lokalen Bereiche für Maskenpflicht und Alkoholverbot aktualisieren. Hierzu wurde von der Stadt Ingolstadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort gültig ist. Eine wesentliche Änderung betrifft die Altstadt – hier gilt ab sofort eine Maskenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb des Altstadtrings. Betroffen ist also der Altstadtbereich innerhalb von Jahnstraße, Auf der Schanz, Dreizehnerstraße, Esplanade, Roßmühlstraße und Schlosslände.
Ingolstadt: Personenströme in Straßen ohne Maskenpflicht
Hintergrund für die Ausweitung ist, so heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Ingolstadt, dass aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen zusätzliche Straßen – zum Beispiel im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Einzelhandel – in die Maskenpflicht aufgenommen werden sollten. Zudem hatten sich teilweise Personenströme in Straßen ohne Maskenpflicht verlagert. Um auch diese Seitenstraßen und Verbindungswege zu umfassen, wurde entschieden, den Gültigkeitsbereich auf die gesamte Altstadt auszudehnen. Die bestehende Beschilderung wird entsprechend angepasst. In den ersten Tagen wird zunächst vorrangig auf Appell, Einsicht und Ermahnung gesetzt. Sanktionen sollen damit in dieser Übergangsphase die Ausnahme bleiben.
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