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08.01.2010

Die Akte Attenfeld

Bergheim-Attenfeld Rund 100 Kilometer Stahlrohre schlängeln sich mittlerweile durch bayerischen Boden. Durch sie soll bis Herbst dieses Jahres Ethylen fließen und damit die für die Chemieindustrie notwendige Versorgungslücke zwischen Münchsmünster und Ludwigshafen schließen. Mit 1600 Grundstückseigentümern musste die Pipelinegesellschaft EPS dafür Wegerechtsverträge abschließen, damit die Rohre durch deren Grundstücke laufen dürfen.

An einem Eigentümer beißt sich die Gesellschaft jedoch die Zähne aus. Ein Landwirt aus dem Bergheimer Ortsteil Attenfeld will nicht, dass auf seinem Grundstück am Ortsrand die Gasleitungen verlegt werden, weil er dort einen Aussiedlerhof bauen möchte. Das wäre nicht mehr möglich, wenn die Rohre durch seinen Boden laufen. Weil die Ethylenversorgung jedoch von hohem Allgemeininteresse ist, hat das Landratsamt im Mai vergangenen Jahres entschieden: Der Landwirt wird enteignet. Dagegen hat er zunächst beim Verwaltungsgericht, später auch beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt. Im Eilverfahren haben die Gerichte jedoch die Beschwerden abgewiesen.

Zwar wird jetzt im sogenannten Hauptverfahren das Verwaltungsgericht die Angelegenheit nochmals detailliert untersuchen. Doch nach Auskunft der Landratsamts-Juristin Sandra Bügelsteiber wäre es verwunderlich, wenn sich das Gericht im zweiten Anlauf anders entscheiden würde. Deshalb geht Bügelsteiber davon aus, dass das Landratsamt nach Abschluss der gerichtlichen Untersuchungen die Enteignungsverhandlungen wieder aufnimmt. Das bedeutet: Ein Gutachter wird das betreffende Grundstück schätzen und den Entschädigungspreis festlegen. Im Rahmen einer Enteignung entspricht der allerdings nach den Worten von EPS-Sprecher Erwin Fellner nur einem Drittel des tatsächlichen Wertes.

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