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  3. Neuburg: Hat ein Pfleger Senioren im Heim bestohlen?

Neuburg
15.05.2019

Hat ein Pfleger Senioren im Heim bestohlen?

In Neuburg steht ein Krankenpfleger vor Gericht, weil er Senioren in Heimen bestohlen haben soll.
Foto: Picture Alliance, Angelika Warm

Plus Ein 37-jähriger Krankenpfleger muss sich derzeit wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht verantworten. Heimleiter erklären, wie sie ihre Bewohner schützen.

Wer älter wird, ist oft auf fremde Hilfe angewiesen. Manche werden von ihren Angehörigen gepflegt, aber viele ziehen auch ins Heim. Dort kümmern sich dann Pflegekräfte um die älteren Menschen, sind ihnen ganz nah, helfen ihnen beim Essen und bei der Körperhygiene. Doch was, wenn das Pflegepersonal dieses Vertrauensverhältnis ausnutzt? In Neuburg muss sich derzeit ein 37-jähriger Krankenpfleger vor dem Amtsgericht verantworten, weil er 2017 fünf Bewohner in zwei Altenheimen bestohlen haben soll. Schmuck und Bargeld im Wert von mehreren Hundert Euro soll er ihnen abgenommen haben. Hinzu kommt der Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis räumte der Angeklagte sofort ein, die Diebstähle stritt er jedoch ab. In dem einen Heim arbeitete der Mann als Pfleger, von Juni 2017 bis Februar 2018 – derselbe Zeitraum, in dem sich auch die Diebstähle ereignet haben. Wie ein Polizist im Zeugenstand aussagte, sei der Angeklagte der Einzige gewesen, der zu allen Tatzeiten im Dienst gewesen sei. Eine der Geschädigten soll der Mann zum Beispiel gewaschen, während dieser Zeit dann das Bad kurz verlassen und 70 Euro aus ihrem Wertfach genommen haben. Den Schlüssel für dieses Fach trug die Frau stets an einer Kette um den Hals, die sie nur zum Waschen oder Schlafen ablegte. Ein Mann, der im selben Heim lebt, vermisst eine Goldkrone. In dem anderen Heim arbeitete der 37-Jährige nicht. Er sei lediglich einmal für ein Vorstellungsgespräch vor Ort gewesen, so die Aussage des Angeklagten selbst. Dort soll er aber ebenfalls Geld und Schmuck aus Schließfächern oder Beistellschränkchen entwendet haben. Zeugenaussagen nach soll er auch hier den Eindruck erweckt haben, vom Fach zu sein. Eine Krankenschwester, die den Mann bei seinem „Besuch“ gesehen hatte, konnte ihn vor Gericht allerdings nicht mehr eindeutig identifizieren: Statur und Frisur passen. Aber ich kann nicht sicher sagen, dass er es gewesen ist.“´

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