Heilpraktikerin reicht Klage gegen ihr Berufsverbot ein
Warum die Schrobenhausenerin aber vorerst weiter praktizieren darf.
Eine Schrobenhausener Heilpraktikerin soll Krebspatienten geraten haben, ihre Chemotherapie abzubrechen und sie stattdessen mit einem sündhaft teuren und darüber hinaus möglicherweise unwirksamen Präparat behandelt haben. Weil ihre „sittliche Zuverlässigkeit“ deshalb infrage gestellt wurde, hat ihr das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen vor vier Wochen die Erlaubnis zur Ausübung ihrer Heilkunde entzogen. Dagegen wehrt sich die 54-Jährige jetzt. Wie das Verwaltungsgericht München bestätigte, hat ihr Anwalt am Dienstag Klage eingereicht.
Nach derzeitigem Stand der Dinge darf die Frau aber nach wie vor praktizieren. Das hat den Grund, dass das Landratsamt keinen sogenannten Sofortvollzug angeordnet hat, womit sie ihre Tätigkeit als Heilpraktikerin unverzüglich hätte einstellen müssen. Da dies aber nicht geschehen ist, wäre der Bescheid erst mit Ablauf der einmonatigen Klagefrist – und damit dieser Tage – rechtskräftig geworden. Nachdem die Schrobenhausenerin aber nun Klage eingereicht hat, bleibt der Entzug der Erlaubnis weiterhin unwirksam – und damit kann die Heilpraktikerin weiterhin als solche arbeiten.
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