Mehr als hundert verwahrloste Hunde: Die tierische Tragödie in Obermaxfeld beendete erst ein engagierter und spektakulärer Vorstoß eine Tierschutzvereins.
Die Frage drängt sich ganz einfach auf: Wie kann es sein, dass trotz wiederholter Hinweise sich ein derartiges Tierdrama abspielen konnte wie in Obermaxfeld? Warum hat das Veterinäramt nicht schon längst konsequent eingegriffen und dem Treiben ein Ende bereiten lassen? Da gibt es ohne Frage noch Klärungsbedarf.
Ein Blick über den Bretterzaun hätte genügt
Natürlich: Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor willkürlichen Eingriffen von staatlicher Seite. Doch in diesem Fall hätte schon ein Blick über den Bretterzaun genügt, um festzustellen, dass sich Tragisches dahinter abspielt. Und bei einem dringenden Verdacht auf Tierquälerei wäre es doch kein Problem gewesen, bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen – noch dazu, wenn der Besitzer den Amtsvertretern wiederholt den Zugang verweigert hat. Das allein stinkt doch schon zum Himmel und hätte misstrauisch machen müssen. Sich damit zufrieden zu geben, dass bei Kontrollen, die aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft erfolgt sind, einige gesunde Hunde vorgeführt wurden, ist andererseits fraglos der weitaus bequemere Weg.
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Dem kann man nur zustimmen. Sehr guter Kommentar.