Ist der Raser schuldunfähig gewesen?
Im Berufungsprozess nach einem tödlichen Unfall auf der B 13 erstattet heute der Landgerichtsarzt sein Gutachten. Der 24-jährige Angeklagte möchte ein milderes Urteil erreichen
Heute wird der Berufungsprozess gegen den 24-jährigen Mann fortgesetzt, der am Abend des 10. Oktobers 2014 auf der B13 eine 53-jährige Frau totgefahren hatte. Wie berichtet, war der Mercedes-Fahrer – laut eines Gutachtens – an jenem Abend mit mindestens 185 Stundenkilometern (erlaubt waren 100) in Richtung Reichertshausen gerast. Er war mit seinem 265-PS-Wagen ungebremst in den Nissan der Frau geknallt, deren Auto 67 Meter nach hinten geschleudert worden war. Sie hatte nach links in Richtung Ilmmünster abbiegen wollen und starb an der Unfallstelle. Bei Prozessauftakt hatte der Angeklagte zu Richter Konrad Kliegl gesagt, er habe das andere Auto erst in letzter Sekunde bemerkt. Bremsen habe er nicht mehr können. Danach, als die Airbags aufgingen, sei er wie im „Blindflug“ gewesen.
Am Amtsgericht Pfaffenhofen war der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Schuldig unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Der Mann hatte alles zugegeben. Allerdings bestreitet er – im Gegensatz zu einem toxikologischen Gutachten – dass er drei bis vier Stunden vor der tödlichen Fahrt Cannabis konsumiert habe.
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