Schnipp, schnapp – Apfelbaum ab
Ein Mieter nahm sich des verwilderten Gartens an, was den Hauseigentümer erboste. Wie das Gericht urteilte
Ein Apfelbaum, eine Hecke, ein verwilderter Garten, mehr oder weniger wohl meinende Nachbarn und ein gestörtes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter: Aus dieser Gemengelage ergab sich eine kuriose Situation, in der es gewaltig menschelte und mit der sich gestern das Neuburger Amtsgericht befassen musste. Am Ende kam die Vorsitzende Bettina Mora zu der salomonischen Entscheidung, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. Die Bemühungen, auf juristischem Wege die Wahrheit zu finden, hätte wohl auch der Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen geglichen.
Schauplatz der Ereignisse ist ein Zweifamilienhaus in einer Landkreisgemeinde. Zu jeder Partei dieses Hauses gehört ein Gartenanteil. Der vordere Teil der Grünanlage zur unteren, der hintere zur oberen Wohnung. Während jedoch im ersten Stock eine Familie zur Miete lebt, steht das Erdgeschoss seit einiger Zeit leer. Da sich nun keiner mehr um den vorderen Garten kümmerte und auch die Nachbarn schon Anstoß an der knapp vier Meter hoch wuchernden Hecke nahmen, beschloss der Mieter der oberen Wohnung, sich im vorderen Teil als Gärtner zu betätigten. „Da war alles hoffnungslos verwildert“, schilderte sein Verteidiger Bernhard Trögl und zeigte entsprechende Fotos vor. „Das Gartenhaus war zusammengestürzt, überall lagen Äste und Gerümpel herum und der Apfelbaum wucherte in alle Richtungen bis zum Balkon.“
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