Kinder im Bad begrapscht
Neuburg "Wenn man sich ihre Geschichte anhört, kann man nicht verleugnen, dass von Ihnen eine gewisse Gefährlichkeit ausgeht." Amtsrichter Gerhard Reicherl hatte gestern Vormittag einen pädophil veranlagten Mann auf seiner Anklagebank sitzen, den er zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilte. Außerdem wird ihn zwei Jahre lang ein Bewährungshelfer "zu Kontrollzwecken" begleiten. "In Ihrem Alter ist das normalerweise nicht üblich, aber hier ist das angebracht", begründete Reicherl sein Urteil.
Dem 37-Jährigen aus dem westlichen Landkreis wird vorgeworfen, im August vergangenen Jahres im Neuburger Parkbad zwei zehnjährige Mädchen sexuell belästigt zu haben, indem er sie aus dem Becken gehoben und dabei unsittlich berührt habe. Aufgekommen ist der Fall allerdings erst zwei Monate später, als er im Bad wiederum eine Zehnjährige belästigte. Nachdem sich das Kind ihrem Vater anvertraut hatte, wurde die Polizei informiert und der 37-Jährige festgenommen. Bei den Vernehmungen gestand der Mann dann den Vorfall mit den beiden Mädchen.
Damals gab er zu Protokoll, zur Befriedigung seines Sexualtriebs zweimal wöchentlich ins Hallenbad zu fahren, um dort Kinder zu beobachten, was ihn in höchstem Maße errege. Seit einigen Monaten ist er deshalb auch in psychologischer Betreuung. Er selbst sei ledig und habe vor zehn Jahren zuletzt eine Freundin gehabt. "Bezeichnen Sie sich selbst als pädophil?", fragte ihn der Richter. Als der Angeklagte mit einem "Nein" antwortete, platzte Reicherl allerdings der Kragen: "Aber wenn Sie ins Hallenbad gehen und sich dort beim Anblick von Kindern sexuell befriedigen, dann sind sie doch ein Pädophiler!"
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