Messerstecher aus Nigeria muss ins Gefängnis
Ein Nigerianer hat in der Asylbewerberunterkunft Neuburg eine Frau mit einem Messer in den Rücken gestochen. Tat gilt aber nicht als versuchter Totschlag.
Ein 45-jähriger Nigerianer hat im November 2017 im Asyllager in Neuburg einer Frau beim Streit ein Messer in den Rücken gerammt. Dieser Fall wurde nun vor dem Landgericht in Ingolstadt verhandelt (wir berichteten). Am Freitag verkündete der vorsitzende Richter und Landgerichtsvizepräsident, Jochen Bösl, das Urteil: Der Mann muss vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen. Der 45-Jährige verletzte nicht nur die Frau, sondern auch einen anderen Asylbewerber, der ihr zu Hilfe gekommen war.
Der Nigerianer besuchte alle paar Monate Neuburg
Der Angeklagte, der ebenso wie die 38-jährige Mutter seiner Tochter aus Nigeria stammt, lebte und arbeitete seit 2011 den Großteil des Jahres in Italien. Alle paar Monate kam er nach Neuburg, um dort seine Frau und die beiden Töchter zu besuchen – die jüngere soll nach Auskunft der Frau jedoch einen anderen Vater haben. Beim letzten Besuch im November eskalierte dann ein Streit. Es ging um Geld und darum, dass die Frau einen neuen Freund gehabt haben soll. Irgendwann brüllte sich das Paar nur noch an. Da nahm der Mann ein großes Küchenmesser und stach es der Frau in die Schulter – zehn Zentimeter tief. Gerade dann, als sie sich über die dreijährige Tochter gebeugt hatte. Auch die große Tochter war bei der Tat im Zimmer. Erst weitere Bewohner der Unterkunft konnten dem Mann das Messer wegnehmen, einer erlitt dabei eine Schnittverletzung.
Wie die Pressesprecherin des Landgerichts, Heike Linz-Höhne, mitteilte, habe der Richter entschieden, dass es sich bei der Tat gegen die Frau um einen sogenannten „strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt“ handle. Der Angeklagte habe nach dem ersten Stich nämlich noch mehr als eine Minute Zeit gehabt, weiter auf sein Opfer einzustechen – dazu habe er aber keine Anstalten gemacht. Für die Frau bestand keine akute Lebensgefahr, doch sei der Stich, so Linz-Höhne, eine „potentiell lebensgefährliche Verletzungshandlung“ gewesen.
Uneinigkeit beim Strafmaß für den Messerstecher
Staatsanwalt Nicolas Kaczynski hatte am Donnerstag eine mehrjährige Gefängnisstrafe gefordert, Verteidiger Stefan Roeder hatte sich für eine Bewährungsstrafe über zwei Jahre ausgesprochen. (rilu/dopf)
Die Diskussion ist geschlossen.