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  3. Prozess in Ingolstadt: Mit Einigung das Verfahren abgekürzt

Prozess in Ingolstadt
21.07.2018

Mit Einigung das Verfahren abgekürzt

Der Streit endete mit einer Einigung.
Foto: David-Wolfgang Ebener, dpa (Symbolbild)

Die Stadtwerke kündigten einer leitenden Angestellten. Zwei Sachen machten sie ihr zum Vorwurf. Nun kam es zu einer Einigung.

Geeinigt haben sich letztlich die Stadtwerke und eine im März gekündigte leitende Angestellte vor dem Arbeitsgericht Ingolstadt. Die Frau hatte gegen die Kündigung geklagt. Um ein langwieriges Verfahren abzuwenden, hatte darauf die vorsitzende Richterin schon in ihrem Eingangsplädoyer hingewirkt. Weil der Vertrag der 53-Jährigen noch bis Jahresende weiterläuft, reduzierte die Richterin die Abfindung von zunächst 34.000 auf 20.000 Euro. Mit den Prozesskosten kommt eine Gesamtsumme von rund 80.000 Euro zusammen.

Wie zu erfahren war, war der Verantwortlichen für Rechnungswesen und Personal und ersten Vertreterin des Geschäftsführers wegen zwei Vorwürfen gekündigt worden. Der eine lautete auf versuchte Anstiftung zum Betrug, der zweite auf schwere Arbeitsversäumnisse. Beim einen waren geleistete Arbeitsstunden, die von der Geschäftsführung nicht genehmigt waren, der Ausgangspunkt. Beim ersten Mal wurden die Überstunden noch ausbezahlt. Wie Werkleiter Richard Kuttenreich sagt, wurde der 53-Jährigen damals schon verdeutlicht, dass das so nicht gehe, sie als Personalchefin doch eine Vorbildfunktion habe. Ein halbes Jahr später habe sie, so Kuttenreich, erneut 120 Überstunden angehäuft gehabt. Es gab Gespräche mit dem Personalrat und dem Juristen und Aktenvermerke, dass es so nicht weitergehe. Daraufhin habe sich die Führungskraft am nächsten Tag krank gemeldet, vorher aber noch einen Angestellten gefragt, ob er ihr auf Anweisung die Überstunden ausbezahlen würde. Der sagte seiner Chefin, dass er das nicht machen dürfe, was ebenfalls, so Kuttenreich, in den Akten vermerkt sei.

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