Betrunken mit dem Elektro-Rollstuhl des Opas unterwegs
17-Jähriger brauchte nach dem Volksfest ein Fahrzeug - und nahm den Rolli seines Opas. Nach einer Stunde Fahrt mit 1,7 Promille blieb der fahrbare Untersatz in Neuburg liegen.
Dass man wegen Trunkenheit am Steuer eines Kraftwagens oder eines Zweirades verurteilt werden kann, ist hinlänglich bekannt. Aber was sich ein 17-jähriger Neuburger im April geleistet hat, ist alles andere als alltäglich: Der Bursche fuhr mit dem elektrischen Rollstuhl seines Großvaters nach Hause und hatte dabei fast 1,7 Promille intus. Gestern musste sich der trinkfeste junge Mann vor dem Amtsgericht Neuburg für seine „angeheiterte“ Heimfahrt verantworten und muss ein Wochenende im Gefängnis verbringen. Diese Strafe soll dem 17-Jährigen eine Warnung sein, schärfte der Richter dem akut alkoholgefährdeten Jugendlichen ein.
Bier und Schnaps hatte der 17-Jährige auf dem Karlshulder Volksfest im April dieses Jahres schon zur Genüge getrunken, als er mit einem Freund nachts um kurz vor vier Uhr nach Hause nach Neuburg wollte. Da beide kein Fahrzeug dabei hatten, der Heimweg aber so lang war, war dem Burschen eine folgenschwere Idee gekommen. Kurzerhand hatte er sich den elektrischen Rollstuhl seines in Karlshuld wohnenden Opas ohne dessen Wissen ausgeliehen.
Mit dem sechs Stundenkilometer schnellen Gefährt „brausten“ die beiden los und kamen nach einer Stunde in Neuburg an. „Die Straßen waren leer, nur ein Fahrradfahrer klingelte. Und es dauerte ewig“, erzählte der junge Mann vor Gericht. Als sich der Freund bei dessen Wohnung verabschiedet hatte, war der 17-Jährige auf der Münchener Straße weitergefahren. Aufgrund technischer Probleme war der fahrbare Untersatz allerdings dort liegen geblieben. Quer zur Fahrtrichtung auf der Straße stehend war der betrunkene Fahrer in seinem Rollstuhl eingeschlafen. Eine Polizeistreife hatte den jungen Mann geweckt und später eine Blutalkoholkonzentration von 1,68 Promille festgestellt. „Auf dieses Level muss man sich erst mal in Deinem Alter trinken können, ohne gleich umzukippen“, stellte Amtsrichter Matthias Ernst kopfschüttelnd fest. Alkohol scheint im bisherigen Leben des 17-Jährigen ein wirkliches Problem zu sein.
Ohne Einsicht droht der Weg in die Abhängigkeit
Schon zwei Mal war der Angeklagte wegen Diebstahls und Körperverletzung verurteilt worden, immer war Alkohol im Spiel. Jugendgerichtshelfer Hans Wörl stellte im Prozess heraus, dass eine Suchtberatung dringend notwendig sei. Der junge Mann müsse sich mit dem Thema auseinandersetzen, sonst gehe der Weg in Richtung Abhängigkeit.
Die letzte Verurteilung hatte nur drei Wochen vor der Tat stattgefunden und war mit einer Geldauflage sehr glimpflich für den Neuburger ausgegangen. „Wer nichts aus einer Geldauflage lernt, kann nicht erwarten, dass die nächste Strafe darunter liegt“, meinte Staatsanwalt Franz Burger daher.
„Außerdem habt ihr Glück gehabt, dass Euch auf dieser Rennstrecke von Karlshuld nach Zell kein verhinderter Formel-1-Pilot abgeschossen hat“. Der Anklagevertreter forderte einen Freizeitarrest und die Kontaktaufnahme mit einer Suchtberatungsstelle, damit „dem Angeklagten endgültig ein Licht aufgeht“.
Richter Matthias Ernst folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Wenn Du vom Alkohol wegkommst, bin ich mir sicher, dass Du nicht mehr vor Gericht sitzen musst“, gab der Richter dem 17-Jährigen mit auf den Weg.
Die Diskussion ist geschlossen.