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  3. Neuburg-Schrobenhausen: Der „graue Lappen“ hat ausgedient

Neuburg-Schrobenhausen
08.10.2016

Der „graue Lappen“ hat ausgedient

Der Aichacher Amtsgerichtsdirektor Walter Hell hat seinen Führerschein 1973 gemacht. Sein "grauer Lappen" ist aber bereits ungültig, da er sich vor vier Jahren einen neuen Führerschein ausstellen ließ.
Foto: Evelin Grauer

Bis spätestens 2033 müssen alle Bürger ihre Führerscheine gegen eine EU-Scheckkarte austauschen. Was dafür zu tun ist und welche Fristen gelten

Das letzte Dokument auf Lebenszeit – der Führerschein – ist ein Auslaufmodell, denn die EU schreibt nun auch für Führerscheine ein Ablaufdatum vor. Schon seit dem 19. Januar 2013 gibt es deshalb nur noch Führerscheine mit einer begrenzten Gültigkeit von 15 Jahren. Ähnlich dem Personalausweis oder Reisepass müssen sie regelmäßig erneuert werden, wobei das „Verfallsdatum“ nur für den Führerschein, nicht aber für die Fahrerlaubnis gilt. Wie Ute Vogt von der Führerscheinstelle Neuburg-Schrobenhausen weiß, wurden deutschlandweit bis Ende 1998 etwa 15 Millionen Papierführerscheine ausgestellt. Wie viele davon noch im Umlauf sind, ist unbekannt.

Ursprünglich war für die Bürger eine Frist bis 2033 für den Umtausch vorgesehen. Um aber die Behörden zu entlasten, haben die Länder entschieden, einen gestaffelten Zeitplan aufzustellen. Auch die Bürger sollen somit vor längeren Bearbeitungszeiten bewahrt werden. Bis wann ein Führerschein erneuert werden muss, hängt im Wesentlichen von zwei Daten ab: Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich. Und bei Führerscheinen, die ab 1999 (aber vor dem 19. Januar 2013) ausgestellt wurden, ist das Jahr der Ausstellung relevant.

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