"Rechtlich äußerst problematisch"
Ingolstadt Falschparken kann teuer werden. Das erlebten im Frühjahr vergangenen Jahres rund 200 Autofahrer, die sich die Parkplatzgebühren am Klinikum sparen wollten und ihr Auto auf dem privaten Parkplatz gegenüber abstellten. Doch statt zu sparen, mussten die meisten von ihnen etwa 200 Euro berappen, um ihre abgeschleppten Wagen wiederzubekommen.
Gestern sprach das Amtsgericht Ingolstadt gegen zwei wegen Nötigung angeklagte Männer die Urteile: Der an den Aktionen beteiligte Hausmeister wurde in fünf Fällen wegen Nötigung schuldig gesprochen und soll 1800 Euro zahlen. Der ebenfalls wegen Nötigung angeklagte Fahrer des Abschleppwagens hat laut Richter Peter Hufnagl lediglich sechs Ordnungswidrigkeiten begangen und wurde mit einem Bußgeld von 1200 Euro belegt. Der Urteilsspruch von gestern wird im Abschlepp-Prozess nicht das letzte Wort sein. Der 39-jährige Hausmeister hat angekündigt, Berufung einzulegen. Er will einen Freispruch. Im Gegensatz dazu stand die Forderung von Oberstaatsanwalt Christian Veh. Der sah in dem Verhalten des Mannes nicht nur Nötigung, sondern in zwei Fällen sogar Erpressung. Fünfmal hat er die Autobesitzer eine Schuldeingeständniserklärung unterschreiben lassen und erst dann preisgegeben, wo sich das Auto befindet. In diesen Fällen sah Richter Hufnagl den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Der Lenker des Abschleppwagens hatte zu Anfang der Aktion das Geld selbst eingetrieben, obwohl er gewusst habe, so Hufnagl, dass er dafür keine Inkassoberechtigung besessen habe. Das sei keine Nötigung, sondern eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn der 55-Jährige die Nennung des Verwahrortes in einigen Fällen von der Bezahlung abhängig gemacht habe.
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