"Des oide Glump": Mit dem Anzug aus Papier bestattet
Plus In einer ehemaligen Schreinerei in Karlshuld ist ein altes Leichenhemd gefunden worden – aus Papier. Warum es gerade dort entdeckt wurde und weshalb es früher üblich war, Menschen in diesem Material zu begraben.
„Nachhaltigkeit war entscheidend“, sagt Museumsleiter Fritz Koch mit Blick auf die Leichenbekleidung aus Papier, die zusammengelegt im Museumsdepot in der Alten Putzerei in einer Pappschachtel aufbewahrt wird. Nachhaltigkeit insofern, als Kleidung in früheren Zeiten sehr teuer war und über Jahre getragen wurde. Die wenigsten konnten es sich leisten, Angehörige in teuren, handgemachten Kleidungsstücken zu bestatten – sie wurden lieber weitervererbt. „Daher gab es einfache Leinenhemden oder als billigste Version ein Leichenhemd aus Papier“, erklärt der Historiker und Volkskundler. Dass das papierne Leichenhemd in der alten, mittlerweile abgerissenen Schreinerei Breu in Karlshuld auf dem Dachboden zum Vorschein gekommen war, erklärt Koch so, dass der Schreiner eben nicht nur Särge herstellte, sondern auch solche Leichenhemden auf Vorrat hielt.
Anzug aus Papier als "Leichenhemd": Exponat des Kulturhistorischen Vereins Donaumoos
Das Exponat des Kulturhistorischen Vereins Donaumoos ist ein Fall für den Restaurator, weshalb er es nicht auseinanderfalten möchte – aus Angst, es könnte zerfallen. Wofür ein Toter überhaupt ein Leichenhemd brauchte? Früher war es üblich, dass Verstorbene aufgebaut und Besuchern aus Familie, Nachbarschaft und der Ortschaft präsentiert wurden. Dafür mussten sie natürlich ordentlich bekleidet sein. Die Familie hielt Totenwache und Nachbarn, Freunde und Bekannte verabschiedeten sich von dem Verstorbenen. Heutzutage ist die offene Aufbewahrung eher selten geworden, aber auf Wunsch der Familie noch möglich. Ob der Verstorbene in eigener (Lieblings-)Kleidung oder einem speziellen Totenhemd bestattet wird, ist ebenfalls Entscheidung der Angehörigen. In der Bayerischen Bestattungsverordnung ist zwar vorgeschrieben, dass die Kleidung aus leicht vergänglichem Material sein sollte, doch wird das nicht näher definiert – Straßenkleidung und Anzüge gelten grundsätzlich als zulässig.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.