Sonderfall für Juristen: Ein privates Wohnhaus auf Gemeindegrund
Bertoldsheim/Rennertshofen Das wird wohl eine ganz harte Nuss für die Juristen: In Bertoldsheim steht ein kleines privates Wohnhaus vollständig auf 34 Quadratmetern Gemeindegrund. Seit vier Jahren will die Marktgemeinde Rennertshofen Besitzverhältnisse und Rechtslage eindeutig regeln, doch eine Einigung mit der Erbin scheint in weiter Ferne.
Der ganze Fall ist eine Altlast aus der Bertoldsheimer Gemeindegeschichte, die mit der Eingemeindung nach Rennertshofen im Jahr 1978 im Zuge der Gebietsreform endete. Rückblende: Wohl im Jahr 1932 hat der Bertoldsheimer Maurermeister Josef Bairlein bei der Gemeinde angefragt, ob er auf dem Eckgrundstück gleich unterhalb der Schlossmauer ein kleines Austragshaus errichten darf. Der Gemeinderat willigte ein, über einen Preis wurde nicht verhandelt. "Der Bürgermeister hat meinen Großvater damals beauftragt, als Gegenleistung für das Grundstück einige Reparaturen an der Kirche vorzunehmen", weiß der Bertoldsheimer Karl Bairlein aus Erzählungen in der Familie vom Hergang damals. So war es dann auch: Bairlein baute 1933 das Häuschen direkt gegenüber seiner Hofstelle und hat wohl auch die Gegenleistung an der Kirche erbracht, berichteten jedenfalls Vertreter dieser Generation später. Doch protokolliert wurde die Eigentumsübertragung an dem dreieckigen Hanggrundstück nicht, das von drei Seiten von kleinen Straßen umgeben ist. Auch das ist irgendwie verständlich, denn damals ließ man sich oft ausgiebig Zeit für ordentliche Regelungen. Handschlaggeschäfte waren an der Tagesordnung, Treu und Glauben hatten hohen Stellenwert.
Die Jahrzehnte vergingen und immer wieder mal hat es im Gemeinderat von Bertoldsheim offenbar auch Stimmen gegeben, die eine längst fällige Regelung dieser Grundstücksangelegenheit angesprochen haben. Geschehen ist indes nichts - in den Wirren von Kriegs- und Nachkriegszeit dürfte man ganz andere Sorgen gehabt haben als die 34 Quadratmeter.
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