Das sind die Regeln für Freiflächen-PV-Anlagen in Bergheim
Plus Um die Energiewende voranzubringen, ebnet die Gemeinde Bergheim den Weg für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen im Gemeindegebiet. Welche Regeln dafür gelten.
Um das von der Bundesregierung vorgegeben Ziel, bis 2045 treibhausneutral zu sein, zu erreichen, braucht es auch in Bergheim Photovoltaik (PV). Noch genauer: Photovoltaik-Freiflächenanlagen, also Anlagen, die nicht auf Gebäuden, sondern auf dem Boden, beziehungsweise auf einem Acker installiert werden. Für den Bau solcher Anlagen in Bergheim schafft die Gemeinde nun Klarheit: Wo solche Anlagen grundsätzlich infrage kommen, und wie diese dann aussehen sollten, darüber hat der Bergheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend beraten und sich auf einige Kriterien verständigt, die mögliche Anlagen erfüllen müssen. Bürgermeister Tobias Gensberger legte besonderen Wert darauf, dass das Wachstum der Gemeinde dabei nicht beeinträchtigt wird.
Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen: Bergheimer Gemeinderat stellt Kriterien auf
1000 Meter Abstand zur Ortsgrenze hatte Gemeinderat Engelbert Winter vorgeschlagen. Über die sogenannte "Pufferzone", also der Abstand, mit dem PV-Freiflächenanlagen zur Ortsgrenze aufgebaut werden dürfen, wurde am Montagabend intensiv diskutiert. Auch 200 und 400 Meter standen im Raum. Hintergrund ist, dass PV-Anlagen bei zukünftigen Siedlungserweiterungen im Weg stehen könnten, wenn man sie zu nahe an die Ortsgrenze baut. "Mir geht es um die gemeindliche Entwicklung", sagte Bürgermeister Gensberger. "Da würden 350 Meter Abstand schon langen." Der Gemeinderat folgte schließlich mehrheitlich dem Vorschlag des Rathauschefs, der so auch im ursprünglichen Entwurf stand. Auch die Vize-Bürgermeisterin Claudia Heinzmann schloss sich Gensberger an: "Es geht darum, dass wir uns nicht selber knebeln in der Ortsentwicklung."
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