Tödlicher Traktorunfall in Ehekirchen: Gericht reduziert Strafe
Nach dem tragischen Unglück im September 2021, bei dem eine 63 Jahre alte Frau ihr Leben verlor, wird ein Landwirt aus dem Gemeindebereich Ehekirchen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Führerschein für den Traktor wird nicht entzogen.
Den Schmerz und das Leid nach einem tödlichen Unfall kann ein Gerichtsurteil kaum lindern, aber es soll Ausdruck von Recht und Gerechtigkeit sein. So verhält es sich auch im Fall eines 57-jährigen Landwirts aus dem Gemeindebereich Ehekirchen, den das Amtsgericht Neuburg am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu 4200 Euro Geldstrafe verurteilt hat. Der Strafbefehl hatte ursprünglich auf 12.000 Euro gelautet.
Der Bauer war im September 2021 mit Traktor und Güllefass rückwärts aus seinem Hof herausgefahren und hatte auf der Straße eine 63-jährige Fußgängerin erfasst. Die Frau erlag ihren schweren Verletzungen. Die Familien des Opfers und des Unfallfahrers waren befreundet. Vor Gericht beteuerte der Landwirt, dass das heute noch so ist. Der 57-Jährige rang um Worte, als er sagte: „Es tut mir so unendlich leid.“
Nach dem Unfall hat der Landwirt aus dem Gemeindebereich Ehekirchen selbst die Leitstelle angerufen und versucht, das Opfer zu reanimieren
Zum Unfallhergang sagte der Angeklagte, dass er damals „konzentriert und mit Schrittgeschwindigkeit“ aus dem Hof herausgefahren sei. Er habe „wie immer geschaut und ich habe die Frau nicht gesehen“. Er sei drei, vier Meter weiter gefahren, weil auf der Straße ein anderer Traktor gestanden sei. Nach dem Unfall hatte der Landwirt selbst die Leitstelle angerufen und sofort versucht, das Opfer zu reanimieren.
Ein Sachverständiger errechnete in seinem Gutachten, dass der Traktor mit Güllefass „bis zu zwölf Stundenkilometer“ gefahren sein könnte. Vom Anfahren bis zur Kollision seien sieben Sekunden vergangen. Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, „wenn sich der Traktorfahrer einweisen lassen hätte“. Eine Rückfahrkamera hatte der Bulldog nicht.
Weil er aufgrund des Strafbefehls keine landwirtschaftlichen Maschinen hätte fahren dürfen, hat sich der Ehemann des Opfers angeboten, ihn bei der Arbeit zu unterstützen
Der Landwirt erhielt im Januar einen Strafbefehl, der auch drei Monate Fahrverbot umfasst. Weil er damit auch keine landwirtschaftlichen Maschinen fahren dürfte, legte der 57-Jährige Einspruch ein. Ohne Traktor könne er nicht weiterarbeiten. Der Ehemann der verunglückten Frau habe angeboten, ihn bei der Arbeit zu unterstützen: „Man hilft sich gegenseitig bei uns.“
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bestand auf dem Fahrverbot, „weil die Tat schließlich mit dem Traktor begangen worden ist“. Richterin Sabine Seitz klammerte das Verbot im Urteil letztlich aus. Der Führerschein der Klassen T und L bleibt unbenommen, der Landwirt erhält nur drei Monate Fahrverbot für die restlichen Klassen. „Wenn ich höre, dass der Ehemann des Opfers einspringen will, um bei der Arbeit zu helfen, dann halte ich ein Fahrverbot hier für nicht sinnvoll“, so die Richterin.
Den Vorwurf der Fahrlässigkeit ordnete sie „im unteren Bereich“ ein. Mit 120 Tagessätzen zu 35 Euro reduzierte sie auch die Geldstrafe erheblich. Der Landwirt hatte angegeben, dass er derzeit monatlich 6000 Euro Verlust mache.
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