Quarantäne: Was jetzt auch in Neuburg-Schrobenhausen gilt
In Bayern gelten ab Samstag, 15. Februar, verkürzte Quarantäne und Isolationsregeln. Welche Kontaktpersonen zu Omikron-Fällen damit nicht mehr in Quarantäne müssen.
Der Freistaat hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes mit Wirkung zum Samstag, 15. Januar, für Bayern in Kraft gesetzt. Damit müssen auch Kontaktpersonen zu Omikron-Fällen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie frisch geimpft (drei Monate), frisch genesen (drei Monate) oder geboostert (unbegrenzt) sind. Damit gibt es für die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr.
Für enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts bereits in Quarantäne befinden und zu den obengenannten Gruppen gehören, endet die Quarantäne mit dem heutigen Tag mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung Isolation. Diese ist auf den Seiten des Gesundheitsministeriums Bayern zu finden.
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