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  3. Ingolstadt: Keine Anklage gegen Polizisten, die Verwirrten erschossen

Ingolstadt
07.05.2024

Keine Anklage gegen Polizisten, die Verwirrten erschossen

Vergangenes Jahr endete ein Polizeieinsatz in Ingolstadt tödlich.
Foto: David Inderlied, dpa (Symbolbild)

Fünf Stunden lang beschäftigte ein verwirrter Mann in Ingolstadt etliche Polizisten und Feuerwehrleute. Dann fielen Schüsse aus Dienstwaffen, der 35-Jährige starb. Nun wird der Fall eingestellt.

Knapp ein Jahr nach der Tötung eines 35 Jahre alten Mannes in Ingolstadt durch einen Polizisten legt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die beteiligten Beamten zu den Akten. Wie die Ingolstädter Oberstaatsanwältin Veronika Grieser am Dienstag berichtete, waren die Schüsse von zwei Polizisten von deren Recht auf Notwehr beziehungsweise Nothilfe gedeckt. Es werde kein Ermittlungsverfahren gegen die Beamten eingeleitet. Der 35-Jährige soll nach Drogenkonsum auf Polizisten mit einem knapp fünf Kilo schweren Ast losgegangen sein, was dann zu den Schüssen aus den Dienstwaffen führte.

Nach den Schilderungen der Ermittler war der Mann am 5. Juni 2023 zunächst aufgefallen, weil er sich nackt auf einem Betriebsgelände aufhielt. Nachdem es sechs Polizisten nicht gelungen war, denn verwirrten Mann festzuhalten, verlagerte sich das Geschehen auf eine Brücke. Die Polizei war mit zahlreichen Kräften vor Ort, sogar ein Spezialeinsatzkommando wurde angefordert. Feuerwehrleute bauten zudem Sprungkissen auf, falls der 35-Jährige sich von der Brücke gestürzt hätte.

So kam es zu dem tödlichen Schuss auf Mann in Ingolstadt

Letztlich eskalierte die Situation, als der Mann laut Grieser mit dem Ast in Richtung der Polizisten schlug. Nach zwei Warnschüssen entschlossen sich zwei Beamte zu scharfen Schüssen in den Bauch und in die Brust des Mannes. Der Brustschuss war tödlich. Zu diesem Zeitpunkt dauerte der Einsatz bereits fast fünf Stunden. Die Versuche, mit dem Mann ins Gespräch zu kommen, seien zuvor mehrfach gescheitert.

Der Einsatz der Schusswaffe war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gerechtfertigt, nachdem mildere Methoden wie Schläge gegen die Beine des Mannes sowie Pfeffersprayeinsatz gescheitert seien. Nach den Angaben stand der 35-Jährige massiv unter dem Einfluss von Amphetaminen. Diese Drogen führten laut einem Gutachten zu aggressivem und enthemmtem Verhalten, Wahnvorstellungen, Halluzinationen und paranoiden Psychosen. (dpa)

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14.05.2024

Kommt ein Spezialeinsatzkommando nicht ohne solchen
Schußwaffeneinsatz gegen einen einen „knapp-fünf-Kilo-
schweren-Ast“ schwingenden Verwirrten an?

13.05.2024

Dieser Mensch war kein "Verwirrter" sondern im Drogenrausch.

Offensichtlich will man das Wort Drogen in Ampeldeutschland nicht in der Überschrift haben.

13.05.2024

Wir sind in Bayern, die AA ist ein CSU-nahes Presseorgan - was wollen Sie da mit der Ampel?

Auch im Drogenrausch ist jemand "verwirrt". Was wollen Sie suggerieren? Dass man jemand, der im Rausch nicht mehr Herr seiner Sinne ist, erschießen darf, wenn es einem zu anstrengend und lästig wird, ihn unter Beobachtung zu halten? Es steht nichts von einer vorherigen Bedrohung Dritter in dem Artikel. Vielmehr hatte man noch ein Sprungkissen aufgebaut, falls sich der Verwirrte von einer Brücke hätte stürzen wollen. Und dann erschießt man ihn, sobald er beginnt auf Beamte mit einem Ast einzuschlagen? Zunächst mal haben ja Angriffe auf ihn stattgefunden, nachdem mit ihm nicht zu reden war. Wo war psychologisch geschultes Personal? Es ist SEK vor Ort und es nähern sich einem offensichtlich einer Ansprache nicht zugänglichen Menschen, Polizisten ohne Helm, die dann befürchten, eins über den Kopf gezogen zu bekommen und deshalb schießen?

12.05.2024

Bei Tieren agiert man mit Betäubungsgewehren. Warum geht so etwas beim Menschen nicht? Zeit genug, ein solches heranzuschaffen, wäre doch gewesen. Gut, ein Mensch, kann sich den Pfeil herausziehen, aber dann wäre er zumindest abgelenkt. Dann noch ein Netz über ihn werfen...

Also ich finde schon, dass man sich bei der Polizei mal Gedanken darüber machen könnte, wie man aggressive Kranke ruhig/kalt stellt, ohne dass sie hinterher tot sind. Ein nackter Mann ist mit einem schweren Ast auf zwei unbehelmte Beamte losgegangen - und die konnten sich nicht zurückziehen? Lieber in den Bauch schießen?

Das passiert in Bayern zu oft.

12.05.2024

Maja, wie oft denn?

Vielleicht sollten Sie sich als Fachkraft für solche Fälle bewerben.
Unglaublich, wie viele Spezialisten es gibt, die nicht dabei waren, aber alles viel besser gemacht hätten.

12.05.2024

Zu oft, Anita, zu oft. Sie waren doch auch nicht dabei, oder? Finden Sie es wirklich in Ordnung, dass jemand, weil er psychisch krank ist oder sich in einer Ausnahmesituation befindet, erschossen wird? Meinen Sie wirklich, dass es da keine andere Möglichkeit geben sollte?

Es wurden schon Leute erschossen, um sie von einem Suizid abzuhalten.

Ich streiche oben Bayern. Es passiert überhaupt zu oft.


12.05.2024

Stimmt @Anita M.. Mit welcher Chuzpe vom Sessel von zuhause aus oft geurteilt wird - Deutschland wird vom Wohnzimmer aus zum Land der Experten und Spezialisten. Aber wehe es kommt mal eine klitzekleine Nachfrage - dann fällt die Camouflage.

12.05.2024

Haben Sie nicht zu diesem Artikel weiter unten Folgendes kommentiert, Herr @Wolfgang B.?

"Wenn der Sachverhalt so stimmt/so war wie er in dem Artikel beschrieben ist, war der Waffeneionsatz in dieser Art und Weise unverhältnismäßig. Wenn schon Schußwaffe, an deren Notwendigkeit zu zweifeln ist, dann mit einem gezielten Schuß auf die Füsse/Beine - oder sind wir im Wilden Westen angekommen ?"

Mit welcher Chuzpe haben Sie denn diese Sentenz verfasst?

12.05.2024

Nicht wahr, Wolfgang B.

Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern ?

13.05.2024

Erstens tut es gut zwischen Indikativ und Konjunktiv zu unterscheiden. Und zweitens ist es nicht unverfroren (eine mögliche Definition von Chuzpe) festzustellen, daß man vermeintlichen Verbrechern mit den mildest möglichen Mitteln und der mildest möglichen Art das Mittel einzusetzen zu begegnen hat.
Ich empfehle meine Aussagen, ebenso den Ausdruck, künftig genauer zu überprüfen.

13.05.2024

>>Sie waren doch auch nicht dabei, oder?<<
Richtig! Darum gebe ich hier auch keine Tipps ab, wie man's hätte besser machen können.

13.05.2024

@Wolfgang B.

Nichts anderes habe ich getan, werter Herr B., als mir Gedanken darüber gemacht, ob es sein muss, dass immer wieder psychisch kranke oder unzurechnungsfähige Menschen erschossen werden (müssen). Sie werteten es, vergessen habend, was Sie hier vor vier Tagen selbst anzumerken beliebten, als eine unverfrorene Einmischung vom Sofa aus.

Sie selbst gingen aber viel weiter als ich, indem Sie (anhand des Berichts) urteilten, der Einsatz sei unverhältnismäßig gewesen. Dazu habe ich mich gar nicht verstiegen. Ich will ja nur, dass es gar nicht so weit kommen muss.

Und für Frau Anita M. möchte ich hoffen, dass nicht mal ein Angehöriger von ihr in eine solche Ausnahmesituation gerät, in der die Polizei dann, weil sie ja keine Anregungen und Ideen vom Sofa aus braucht, keine andere Möglichkeit mehr sieht als ihn zu erschießen.

12.05.2024

Ich finde es ok,was hätten die Polizisten tun sollen? Sich verprügeln lassen bis der Mann von alleine müde wurde?
Die Polizisten tun auch nur ihre Pflicht.
Manche Bürger müssen akzeptieren das es bei uns friedlich zugeht
Das der Mann gestorben ist tut mir leid, so was ist schlimm,auch für die zwei Polizisten

08.05.2024

In Zeiten wie diesen fällt einer mehr oder weniger auch nicht wirklich auf. Vor allem wenn verwirrt. Schwamm drüber, oder?

08.05.2024

Wenn der Sachverhalt so stimmt/so war wie er in dem Artikel beschrieben ist, war der Waffeneionsatz in dieser Art und Weise unverhältnismäßig. Wenn schon Schußwaffe, an deren Notwendigkeit zu zweifeln ist, dann mit einem gezielten Schuß auf die Füsse/Beine - oder sind wir im Wilden Westen angekommen ?

08.05.2024

Sie sollten nicht so viele Western oder Krimis anschauen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Füsse sind schwer zu treffen. Falls der Schuss daneben gehen sollte, hat der Polizist Pech gehabt, oder was?

07.05.2024

Und der Normalbürger wird nur wegen Meinungsäußerungen zu horrenden Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verurteilt.
Unfassbar, wie Schüsse in Brust und Bauch als Notwehr durchgehen können. Absolut absurd.

07.05.2024

Einen Sachverhalt zu lesen heißt, wie in Ihrem Fall, nicht unbedingt ihn zu verstehen. Sie sollten Sie sich dringendst die Definition - Voraussetzungen - bezüglich Notwehr bzw. Nothilfe zu Gemüte führen. Dann würden Sie keinen solchen Stuss schreiben.