Altstadtsatzung: Was die Bürger wollen
Plus Die Stadt Nördlingen hat eine Online-Umfrage zur Altstadtsatzung freigeschaltet. Rund 140 Teilnehmer haben ihre Anregungen bereits formuliert.
Es gab Zeiten, in denen wurden die Nördlinger belächelt. Weil sie an all dem Alten festhielten, an den historischen Gebäuden in der Altstadt, an ihrer Stadtmauer, an Sankt Georg und dem Daniel. „In anderen Städten wurden da ganze Quartiere abgeräumt“, sagt Norbert Palzer vom Stadtbauamt. Mittlerweile schaut so mancher neidvoll ins Ries. Weil viele Bürger gerne in Nördlingen wohnen, weil die Touristen begeistert auf der Stadtmauer flanieren, weil Investoren die steuerlichen Abschreibungen nutzen. Damit das historische Erbe Nördlingens bewahrt bleibt, gibt es die sogenannte Altstadtsatzung. Sie regelt unter anderem, wie viele Dachfenster ein Gebäude innerhalb der Stadtmauer haben darf oder aus was die Eingangstür hergestellt sein muss. Um es vorsichtig zu formulieren: Unumstritten ist die Altstadtsatzung nicht.
Derzeit wird an ihrer Novellierung gearbeitet, bereits im vergangenen Jahr unternahm der Stadtrat einen Rundgang, um sich die Folgen anzusehen, die die derzeitige Version der Satzung mit sich bringt. Zudem gibt es technische Neuerungen, die darin noch nicht bedacht sind, etwa Lüftungen, sagt Stadtbaumeister Hans-Georg Sigel. Bei der Novellierung gehe es auch darum, wie die technischen Entwicklungen mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren seien. „Es wird eine sensible Anpassung sein“, betont Sigel – es gehe nicht darum, künftig Kunststoff- statt Holzfenster zuzulassen. Zudem, so meint Palzer, sei in der aktuellen Satzung manches nicht sehr deutlich formuliert. Und anderes erscheint nicht in jedem Fall durchsetzbar, etwa die Balkontiefe. Handle es sich um eine barrierefreie Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Aufzug, mache es eben wenig Sinn, wenn ein Rollstuhlfahrer den Balkon nicht nutzen könne, weil der zu schmal ist, argumentiert Sigel.
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