Anlieger in Nördlingen und den Stadtteilen müssen 820.000 Euro zahlen
Plus Der Nördlinger Stadtrat stimmt über den Erlass von Erschließungsbeiträgen für Altanlagen ab. Es geht unter anderem um die Schwallmühlstraße oder den Emmeramsberg.
Im Nördlinger Stadtrat wurde ein Chaos perfekt, das der Gesetzgeber anfing: Es ging um Erschließungsbeiträge für Altanlagen. Also Straßen, mit deren Umsetzung vor Jahrzehnten begonnen wurde, die aber bis heute nicht endgültig hergestellt sind und deshalb noch nie abgerechnet wurden. Stellen die Kommunen sie fertig, indem sie beispielsweise fehlende Beleuchtung, Entwässerung oder Gehsteige anfügen, gelten die Straßen als hergestellt und können wie eine erstmalige Erschließungsmaßnahme abgerechnet werden.
2016 wurde vom Bayerischen Landtag eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) beschlossen, dass derartige Anlagen längstens 25 Jahre nach Beginn der „erstmaligen technischen Herstellung“ abgerechnet werden können. Als Stichtag wurde der 1. April 2021 festgelegt. Gleichzeitig schuf man für die Gemeinden eine Ermächtigung, bis zu einem Drittel der Beiträge zu erlassen, die bislang 90 Prozent der Kosten umfassen. Durch eine weitere KAG-Änderung zum 1. Juli dieses Jahres wurde es nun gar möglich, durch eine Änderung der Erschließungsbeitrags-Satzungen bis zum vollständigen Beitragsverzicht zu gehen. Die Nördlinger Stadtverwaltung erstellte zunächst eine Liste für derartige bauliche Anlagen, bei denen bis 1. April 2021 noch Sanierungen oder andere Arbeiten sinnvoll und machbar sind, so dass bis zum 31. März 2021 Endabrechnungen mit Erschließungsbeiträgen für die Anwohner möglich sind. Es handelt sich um folgende fünf Bereiche: Am Emmeramsberg, Schwallmühlstraße, Bei den Kaiserwiesen, Johann-Schäfer-Straße in Dürrenzimmern und Mittlere Angerstraße in Löpsingen. Nach derzeitigem Stand müssten die Anwohner 90 Prozent der Kosten tragen, insgesamt 820.000 Euro.
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