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Bau
23.11.2016

Wohnungen für sozial Schwache

Viele Menschen im Ries suchen eine günstige Wohnung, bei der gemeinnützigen Baugenossenschaft liegen 425 Bewerbungen vor. Sie und die Stadt wollen neue Wohnkomplexe auf dem ehemaligen BayWa-Areal errichten. Wie viele Wohnungen dort für anerkannte Flüchtlinge bereitgestellt werden sollen, darüber diskutierte jetzt der Finanzausschuss.

Nördlingen will einen Wohnkomplex mit 1000 Quadratmetern errichten. Nun wurde darüber diskutiert, wie viel Platz davon für anerkannte Flüchtlinge bereitgestellt werden soll

Dass viele Menschen in Nördlingen eine günstige Wohnung suchen, belegt diese Zahl: 425 Bewerbungen zählt die gemeinnützige Baugenossenschaft derzeit. Um die vier Euro verlangt sie pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Zu Beginn des Jahres schätzten Makler den Preis in der Altstadt auf sieben bis zehn Euro, am Stadtrand auf sechs bis zehn Euro – kalt wohlgemerkt. Nun will nicht nur die Baugenossenschaft auf dem ehemaligen BayWa-Areal einen weiteren Wohnkomplex errichten, sondern auch die Stadt selbst (wir berichteten). Schließlich gibt es für sie eine Förderung von satten 30 Prozent vom Freistaat. Um die Frage, wer in diese neuen Wohnungen einziehen darf, ging es am Montagabend in der Sitzung des Finanzausschusses.

Die Fraktion Grüne/Frauenliste hatte den Antrag gestellt, dass bis zu ein Viertel der gesamten Wohnfläche von 1000 Quadratmetern für anerkannte Flüchtlinge bereitgestellt werden solle. Kämmerer Bernhard Kugler schlug vor, den Antrag umzuformulieren. Statt „bis zu ein Viertel“ sollte im Beschluss „ein Viertel“ stellen. Denn der Zusatz „bis zu“ bedeute im Zweifelsfall keine einzige Wohnung, erklärte Kugler im Gespräch mit den Rieser Nachrichten – und verwies auf die Richtlinien, die es zur Förderung des Freistaates gibt. Darin heißt es, dass die Wohnungen an „einkommensschwache Haushalte“ vermietet werden sollen. Unter diesen Begriff fällt eine Familie mit einem Kind, wenn sie lediglich über 30000 Euro pro Jahr verfügt. Zu den anerkannten Flüchtlingen heißt es in den Richtlinien, dass sie „angemessen berücksichtigt werden“ sollen.

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