Ein dickes Geldbündel beendet den Prozess
Nördlingen (hum) - So ungewöhnlich fand vor dem Nördlinger Schöffengericht wohl selten ein Verfahren sein vorläufiges Ende: Ein Geldbote betritt mit einem dicken Geldbündel den Saal, ein Anwalt zählt das Geld und teilt es zwischen den beiden Klägern auf. Es ist nur ein Teil der Wiedergutmachung, doch der vorsitzende Richter Helmut Beyschlag bestand auf eine erste unmittelbare Zahlung.
Und das ist der Fall: Bereits vor Jahren kam ein Nördlinger Geschäftsmann, der unter anderem im Schrotthandel aktiv ist, mit dem Inhaber eines Zerspanungsbetriebes im Raum Hannover ins Geschäft. Er bot sich ihm als Vermittler eines Kredites über eine Million Euro an; die Konditionen sollten sehr günstig sein - vier Prozent Zinsen bei zehn Jahren Laufzeit. Es klinkte sich noch ein zweiter Interessent ein, ein Versicherungsmakler aus Baden-Württemberg. Beide zusammen wollten den Millionenkredit aufnehmen; der Makler wollte das günstige Geld einfach zu einem Zinssatz anlegen, der über dem Kreditzins lag. Geldgeber sollte ein holländischer Investor sein, das Geschäft sollte über eine Schweizer Bank abgewickelt werden.
Nun folgte das Entscheidende: Für Notar- und andere Kosten ließ sich der Nördlinger Geschäftsmann in zwei Treffen insgesamt 40 000 Euro übergeben, die er persönlich an den Kreditgeber nach Amsterdam überbringen wollte. Von Helmut Beyschlag, dem Vorsitzenden des Schöffengerichts befragt, warum sie sich keinerlei Vertrag oder Empfangsbestätigung haben unterschreiben lassen, erklärte einer, der Vermittler habe einen absolut Vertrauen erweckenden Eindruck gemacht: "Er sagte, er sei jemand, bei dem ein Ehrenwort noch etwas gilt." Richter Beyschlag ließ keinen Zweifel daran, dass er den beiden Geschädigten, immerhin erfahrene Geschäftsleute, eine gewisse Realitätsferne unterstellte. Dass Notare keine Bar-Vorauszahlungen verlangten, man fünfstellige Summen nicht ohne jede Quittung bar über den Tisch reiche, und dass man eine Million nicht billiger bekommt, als man sie bei der Bank anlegen kann, hätten sie doch wissen müssen, so der Richter.
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