Entscheidung über das geplante Bürgerbegehren in Utzwingen steht fest
Plus Der Gemeinderat hat in dieser Woche seine Entscheidung über das Bürgerbegehren getroffen. So geht es jetzt weiter.
Der Maihinger Gemeinderat hat das Bürgerbegehren gegen die Teilsanierung des alten Schulhauses in Utzwingen aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Die Entscheidung stand Ende Juni bereits auf der Tagesordnung des Gemeinderats (wir berichteten), als sie verschoben wurde, da die Mehrheit der Gemeinderäte noch eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamts abwarten wollte. Diese ging in der Zwischenzeit ein, mit zwei weiteren Stellungnahmen von der Unteren Denkmalschutzbehörde und vom Büro des Landrats, beide liegen den Rieser Nachrichten vor. Bürgermeister Franz Stimpfle verlas in der Sitzung am Montag alle drei Stellungnahmen.
Die Rechtsaufsicht des Landratsamts teilt in ihrem Schreiben mit, dass das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig sei. Sie stimmt damit dem Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein, Joachim Ellinger, zu, der bereits in der vorhergehenden Sitzung dargelegt hatte, dass die Folgen des Bürgerbegehrens gegen Artikel vier des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes verstoßen. Die Gemeinde ist hiernach verpflichtet, ihre Baudenkmäler zu erhalten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.