Gericht: Betreiber rettete, was zu retten war
Nördlingen (hum) - Im Februar berichtete unsere Zeitung, wie aus der Biogasanlage zwischen Oettingen und Lehmingen Gülle austrat und zum Teil in die Wörnitz gelangte. Der Anlagenbetreiber stand nun wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung vor dem Amtsgericht Nördlingen. Da das Verfahren erwies, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hatte, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, stellte der Vorsitzende Richter Andreas Krug das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage von 1000 Euro an eine soziale Einrichtung ein.
Aus Sicht des Betreibers lief der Unfall folgendermaßen ab: Als er um 23 Uhr nach Hause kam, fand er eine per Telefon übermittelte automatische Störmeldung der Anlage vor. Über das Internet schaltete er sich in das Kontrollsystem der Biogasanlage ein und stellte fest, dass der Füllstand einer der Güllegruben beträchtlich sank.
Er fuhr sofort hinaus und sah, dass massiv Gülle ausgetreten war. Ein TÜV-Gutachter sollte später feststellen, dass die Halterung eines Schiebers zur Gülleflussregulierung zu schwach konstruiert war und dem Gülledruck nicht standgehalten hatte. Solch einem Vorfall hatte der Betreiber vorgebeugt, indem er einen Damm aufgeschüttet hatte. Dieser hielt auch den größten Teil der Jauche ab. Pech jedoch: Der Damm war an einer Stelle aufgebaggert worden, weil das Denkmalamt wegen eines anstehenden Hallenbaus ein Bodengutachten verlangt hatte.
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