Filmmaterial auf einem USB-Stick
Die Verteidigung versucht das Geschehen auf einem Rieser Bauernhof zu rekonstruieren und engagiert eigens dafür ein Aufnahmeteam. Warum die Anwälte erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer stellen
Die Rechtsanwältin steigt auf einer langen Leiter herum, ihr Kollege hantiert mit dem Gülle-Saugrohr und auch der dritte Verteidiger befasst sich mit nicht alltäglichem Bauernwerk. Das Ganze ist in Form von Filmsequenzen festgehalten und soll das Augsburger Landgericht davon überzeugen, dass es sich bei der toten Bäuerin aus Birkhausen nicht um das Opfer eines Verbrechens durch den Ehemann handelt, sondern dass die Frau an Unfallfolgen auf dem heimischen Hof gestorben ist.
Am mittlerweile 20. Verhandlungstag im Mordprozess sah sich die 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichts erneut einem Befangenheitsantrag ausgesetzt. Laut Verteidigung sehe ihr Mandant, ein 55-jähriger Landwirt, kein faires Verfahren für sich. Das Gericht konstruiere aus Mutmaßungen ein Tatgeschehen und sei hauptsächlich an einem schnellen Ende des Prozesses interessiert, kritisierte Peter Witting. Es sei ein Unfall gewesen, sagt der Angeklagte zum Geschehen am 20. September 2018 über seine Rechtsanwälte. Es war Mord aus Habgier, ist hingegen die Staatsanwaltschaft überzeugt.
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